Weiterbildung beim Kreis Stormarn

Standesbeamtin / Standesbeamter

Ob bei der Trauung, Geburt oder Adoption – Standesbeamtinnen und Standesbeamte begleiten und unterstützen Menschen in den wichtigsten Momenten ihres Lebens. In Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Schleswig-Holsteins e.V. vermitteln wir den Teilnehmenden der Weiterbildung die Grundlagen des Personenstandsgesetzes. Mitarbeitende im mittleren oder gehobenen Dienst erfüllen die Voraussetzungen für eine Weiterbildung als Standesbeamtin/Standesbeamter.

Ablauf der Weiterbildung

Die Weiterbildung ist in zwei Abschnitte – einen Vorbereitungskurs und den Hauptlehrgang – unterteilt. Beide Maßnahmen finden bei KOMMA, dem Kompetenzzentrum für Verwaltungs-Management, in Bordesholm statt:

  • In einem dreitägigen Vorbereitungskurs erhalten Sie eine allgemeine Einführung in das Personenstandswesen.
  • Der Hauptlehrgang umfasst 70 Stunden in zwei Wochen und informiert Sie über Träger und Organisation des Personenstandwesens sowie über die Aufgaben und Funktionen von Standesbeamtinnen und Standesbeamten.
  • Während des Lehrgangs werden drei schriftliche Prüfungen sowie eine mündliche Prüfung abgelegt.
  • Die Vermittlung der Lerninhalte erfolgt in Form von Vorträgen und Dialogen zwischen den Teilnehmenden.

Die Weiterbildung wird in der Regel zweimal jährlich angeboten. Sie ist Mitarbeitenden im Fachdienst Ausländerbehörde/Einbürgerungsbehörde/Standesamtsaufsicht vorbehalten.

Aufgaben

Grundsätzlich umfasst die Tätigkeit von Standesbeamtinnen und Standesbeamten die Beurkundung von Personenstandsfällen. Sie befassen sich insbesondere mit:

  • Geburten, Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionen
  • Trauungen und Scheidungen
  • Namensführung
  • Kirchenaustritten
  • Todesfällen

Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die neun Standesämter in unserem Kreisgebiet aus und führt in regelmäßigen Abständen Aufsichtsprüfungen durch. Diese beinhalten die örtliche Prüfung der Standesämter im Hinblick auf die organisatorische und personelle Situation sowie die Arbeit und Eignung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören darüber hinaus:

  • Prüfungen der Personenstandsregister
  • Eintragungen von Folgebeurkundungen
  • Vorbeglaubigungen von Urkunden zur Verwendung im Ausland
  • Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung
  • Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren
  • Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile

Voraussetzungen

  • erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung für den mittleren oder gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst bzw. 1. oder 2. Verwaltungsprüfung

Perspektiven

Diese Weiterbildung erlaubt Ihnen, die Aufgaben der Standesamtsaufsicht beim Kreis Stormarn zu übernehmen.