Dezentrale Grundstücksentwässerung - Schmutzwasser
Kleinkläranlagen
Für die Entsorgung von gesammeltem Schmutzwasser ist zunächst die Gemeinde als Trägerin der Abwasserbeseitigungspflicht zuständig bzw. das Amt, der Zweckverband o.ä. auf die diese Aufgabe übertragen wurde. Hierfür wird das Schmutzwasser über die Kanalisation gesammelt, in einer zentralen Kläranlage behandelt und anschließend das gereinigte Wasser in ein Oberflächengewässer eingeleitet.
Ist diese zentrale Lösung nicht möglich, weil keine zentrale Ortsentwässerung vorhanden ist und eine Nacherschließung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder technisch nicht umsetzbar ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kleinkläranlage zum Einsatz kommen. Entscheidend ist hierbei, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht gefährdet wird und das gereinigte Schmutzwasser entweder in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser eingeleitet werden kann. Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, überträgt die Gemeinde bzw. die/der Abwasserbeseitigungspflichtige mit Zustimmung/Genehmigung der unteren Wasserbehörde die Abwasserbeseitigungspflicht auf die/den Grundstückseigentümer*in, die damit selbst zuständig sind für den Erlaubnisantrag, die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Kleinkläranlage.
Nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können dem Erlaubnisantrag für die Einleitung von gereinigtem Schmutzwasser (Kleinkläranlage) entnommen werden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Hinweise erhalten Sie auch auf den Seiten des Landes Schleswig-Holstein unter
- Merkblatt "Kleinkläranlagen in Schleswig-Holstein
- Untergrundverrieselungsanlagen in Schleswig-Holstein, Hinweise zur Wartung
- Durchführungshinweise zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 (Dichtheitsprüfung)
Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen
Anlagen zur Abwasserbehandlung sind sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten.
Der Betreiber einer Kleinkläranlage wird durch die Einbaufirma (nach Vorgaben des Herstellers) in die erforderlichen Aufgaben eingewiesen und erhält damit die notwendige Sachkunde. Merkblatt: Störstoffe in Kleinkläranlagen.
Die Wartung der Kleinkläranlage auf Funktionstüchtigkeit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit sind durch einen anerkannten zertifizierten Fachkundigen durchführen zu lassen.
Ein Fachkundiger wird anerkannt, der nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) zertifiziert ist. Eine Liste der anerkannten fachkundigen Personen finden Sie auf folgenden Internetseiten
Der Fachkundige hat den zuständigen Behörden in standardisierter Form einen digitalen Bericht über die von ihm untersuchten und gewarteten Anlagen innerhalb eines Monats nach der Wartung vorzulegen.