Kinder- und Jugendschutz

Unter „Kinder- und Jugendschutz“ werden alle Regelungen und Maßnahmen zusammengefasst, die darauf abzielen, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen ihres Wohls zu schützen. Gleichzeitig sollen sie dabei unterstützt werden, sich zu einer selbstbewussten, verantwortungsbewussten und gesunden Persönlichkeiten zu entwickeln.
Junge Menschen haben dabei Anspruch auf eine gesunde körperliche, geistige und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt.

Der Kinder- und Jugendschutz gliedert sich in drei Teilbereiche:

  1. Ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz

    Regelt über Altersbegrenzungen mögliche Gefährdungsbereiche und weist Erwachsenen die Verantwortung zur Sicherstellung zu. Jugendschutzrechtliche Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Verträgen festgelegt, wie z. B. Jugendschutzgesetz (JuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV).

  2. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

    Unterbreitung von Angeboten und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, Multiplikator/-innen und Erziehungsberechtigte um einen Gefährdungsschutz sicherzustellen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen § 14 SGB 8 - Einzelnorm
     
  3. Struktureller Kinder- und Jugendschutz

    Der Kinder- und Jugendschutz gestaltet die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen mit, indem Betroffene z. B. in Partizipationsprojekte eingebunden werden und politische Beschlüsse seine Anregungen aufgreifen.

 

Handlungsfelder

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, z.B.

  • Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum
  • Missbrauch von Medikamenten
  • Essstörungen
  • alle Formen von Gewalt
  • Medienkonsum
  • antidemokratische Bewegungen

Für den Kinder- und Jugendschutzes ergeben sich daraus folgende Handlungsfelder

im erzieherischen / pädagogischen Bereich:

  • Soziales Lernen
  • Gewalt- und Mobbingprävention
  • Demokratieförderung
  • Suchtprävention
  • Medienerziehung

Im ordnungsrechtlichen / restriktiven Bereich geht es um

  • die Einhaltung von Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzbestimmungen
  • Kooperation und Beratung bei Jugendschutzkontrollen
  • Marktbeobachtungen
  • Beratung von Gewerbetreibenden

Der Kinder- und Jugendschutz soll Kinder und Jugendliche einerseits informieren, aufklären und fördern sowie andererseits darauf achten, dass bestehende Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden. Hierbei werden unterschiedliche pädagogische Zugangsweisen wie Prävention, Intervention, Partizipation, Information, Aufklärung, Erziehung und Bildung gewählt.

Zielgruppen sind neben den Kindern und Jugendliche selbst sowohl Eltern und Fachkräfte in Jugendarbeit und Schule als auch Gewerbetreibende (Diskotheken, Einzelhandel etc.).
So richten sich Auflagen und Sanktionen i.d.R. nicht gegen die Kinder und Jugendliche, sondern gegen die erwachsenen Verursacher.

 

 

Angebote/Förderungen

Der Jugendschutz im Kreis Stormarn

  • berät Eltern, Fachkräfte und Ehrenamtliche in der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit sowie Gewerbetreibende
  • veranstaltet eigene Fortbildungen und Projekte zu relevanten Themen
  • fördert Präventionsprojekte des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes innerhalb und außerhalb von Schulen
  • wirkt in Netzwerken und Arbeitskreisen mit
  • bearbeitet Anfragen zum Jugendarbeitsschutz und
  • ist beteiligt an Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Service

Anti-Mobbing-Parcours (für Klassen 3-6): Ausleihe und Einführungs-Fortbildungen

 

 

Aktuelles

 

 

Kooperationspartner*innen

Umfassende und nachhaltige Präventionsarbeit gelingt nur mit starken Partnern in der Region.

 

 

Dokumente

Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz verständlich erklärt

Verordnung zur Kinderarbeit