Fachdienst 63 - Ausländerbehörde

Blaue Karte

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie eine Blaue Karte EU erhalten:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium: Sofern der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss er entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse erhalten Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de
  • ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage
  • ein jährliches Mindestbruttogehalt von 55.200 Euro. Bei Beschäftigungen in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin (ausgenommen Zahnmedizin) gilt ein verringertes jährliches Mindestbruttogehalt von 43.056 Euro (Stand 2020 - die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst)
    die Beschäftigung muss der Qualifikation entsprechen

Zuständigkeiten

Als eine außerhalb der EU lebende Person benötigen Sie in der Regel ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit, das von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Mit diesem Visum können Sie nach Deutschland einreisen. Anschließend müssen Sie vor Ablauf des Visums bei der örtlichen Ausländerbehörde die Blaue Karte EU beantragen.

Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Als Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands und der Vereinigten Staaten von Amerika können Sie visumfrei einreisen und müssen innerhalb von drei Monaten, spätestens jedoch vor Arbeitsaufnahme, die Blaue Karte EU beantragen.
  • Als Person, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat seit mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EU besitzt, dürfen Sie visumfrei nach Deutschland einreisen und eine Ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung aufnehmen. Die Blaue Karte EU in Deutschland muss erst innerhalb eines Monats nach der Einreise beantragt werden.
  • Als Person, die bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland lebt, können Sie die Blaue Karte EU bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Vorteile des Aufenthaltstitels

  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU.
  • Erleichterung des Familiennachzugs: Für Ihre Familienangehörigen gelten erleichterte Bedingungen zum Nachzug. So haben Ehegatten auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer sofortigen uneingeschränkten Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit.
  • Schneller zur Niederlassungserlaubnis: Als Inhaberin oder Inhaber der Blauen Karte EU erhalten Sie in Deutschland nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie in dieser Zeit einer hochqualifizierten Beschäftigung nachgegangen sind, Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet haben und sich auf einfache Art auf Deutsch verständigen können. Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Sprachniveau Sprachniveau B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.