Fachdienst 63 - Ausländerbehörde

Visumangelegenheiten

Allgemeine Informationen

Das Visum ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Das Visum wird erstmals von der Deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft oder Generalkonsulat) erteilt. Das Visum ist stets bei der Deutschen Auslandsvertretung im Heimatland von Ihnen persönlich zu beantragen.

In vielen Visaverfahren wird die örtliche Ausländerbehörde beteiligt und um Zustimmung zur Erteilung des beantragten Visums gebeten. Dafür wird der ausgefüllte Visumsantrag mit allen Unterlagen an die Ausländerbehörde übersandt. Die Ausländerbehörde prüft die Erteilungsvoraussetzungen vor Ort im Inland (z.B. gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme), während die deutsche Auslandsvertretung die Voraussetzungen vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation im Ausland prüft (z.B. Echtheit der vorgelegten Urkunden, Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache). Die Entscheidung über den Visumsantrag wird ausschließlich von der Deutschen Auslandsvertretung getroffen. Sie werden von dort benachrichtigt.

Arten von Visa

Welches Visum Sie beantragen müssen, hängt vom Reisezweck und von der geplanten Dauer des Aufenthalts ab.

Grundsätzlich beantragen Sie für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen ein Schengen-Visum.

Für längerfristige Aufenthalte, wie zum Beispiel

  • Nachzug von Ehegatten oder Kindern
  • Eheschließung
  • Erwerbstätigkeit
  • Arbeitsplatzsuche
  • Au-pair
  • Studium
  • Sprachkurs
  • Schulbesuch
  • Praktikum

beantragen Sie bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ein nationales Visum.

Visumpflichtige Staaten

Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum.

Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten, sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft mit der Visa-VO die Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.
Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie hier überprüfen:
Staatenliste zur Visumpflicht

Alle erforderlichen Informationen zu Visumverfahren finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes und Ihrer zuständigen Deutschen Auslandsvertretung.