Die wichtigste Aufgabe des Fachdienstes Gesundheit (Gesundheitsamt) ist es, zur Sicherstellung gesunder Lebensverhältnisse beizutragen.
Besonderheiten für Physiotherapeuten, welche im Bereich Osteopathie tätig sind
In dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015 (I-20 U 236/13) ist die Ausübung von osteopathischen Tätigkeiten als Heilkundeausübung eingestuft worden. Somit ist die Ausübung von Osteopathie nur durch Ärzte und Heilpraktiker zulässig. Physiotherapeuten, welche osteopathische Tätigkeiten anwenden möchten, müssen daher nach der geltenden Rechtslage die uneingeschränkte Heilpraktiker Erlaubnis erwerben.
Physiotherapeuten dürfen nicht osteopathisch behandeln
Kreis Stormarn gewährt Übergangsfrist
Physiotherapeuten dürfen nicht osteopathisch behandeln. Ein entsprechendes Urteil hat das OLG Düsseldorf bereits im September 2015 erlassen. Demnach ist diese Tätigkeit allein Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten, da die Osteopathie kein Bestandteil der Ausbildung zum Physiotherapeuten ist. Per Gesetz ist der Kreis zuständig für die Überwachung der Ausübung von Gesundheitsberufen. Zu prüfen ist auch, ob Berufsbezeichnungen rechtmäßig geführt werden. Angelehnt an die Vorgehensweise in anderen Bundesländern hat sich der Kreis Stormarn dazu entschlossen, eine Übergangsphase für den Erwerb einer uneingeschränkten Heilpraktikererlaubnis einzuräumen. Danach können Physiotherapeuten noch bis zum 31.12.2020 osteopathische Behandlungen anbieten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- für den Patienten liegt eine ärztliche Verordnung vor
- der Physiotherapeut hat eine Fortbildung „ Osteopathie“ in einem Umfang von mindestens 1.350 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten absolviert und
- beim Gesundheitsamt des Kreises Stormarn ein entsprechender Nachweis über diese Fortbildung vorliegt.
Die Fortbildungsnachweise müssen beim Gesundheitsamt des Kreises Stormarn unverzüglich eingereicht werden.
Wie oben ausgeführt, soll die Übergangsregelung bereits praktizierenden Physiotherapeuten die Möglichkeit geben, zeitnah eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu erwerben, um auch nach Ablauf der Übergangsfrist weiter in diesem Bereich behandeln zu dürfen.
Nach Ablauf dieser Frist darf Osteopathie nur noch mit einer uneingeschränkten Heilpraktiker Erlaubnis angeboten werden.
Ohne eine Erlaubnis bzw. innerhalb der Übergangsphase ohne Nachweis einer osteopathischen Fortbildung ist die Ausübung der Oststeopathie ein Straftatbestand, den der Kreis Stormarn nach Bekanntwerden bei der Staatsanwaltschaft anzeigen muss.