Mortalitätserfassung
Informationen zur Verarbeitung der Todesbescheinigungen in Stormarn
Ärztliche Todesbescheinigungen werden im Gesundheitsamt geprüft. Bei Unklarheiten und Fehlern ist der ausfüllende Arzt / Ärztin verpflichtet, auf Verlangen der Behörde Korrekturen durchzuführen. Das Gesundheitsamt leitet erfasste Daten in anonymer Form an das Statistische Landesamt Nord weiter. Auch das Krebsregister Schleswig-Holstein erhält Daten vom Gesundheitsamt.
Anfragen zu Todesbescheinigungen des Kreises Stormarn richten Sie bitte an infektionsschutz@kreis-stormarn.de oder nutzen Sie folgendes Kontaktformular: