Widerspruchsangelegenheiten
Was ist ein Widerspruch?
Im Sozialrecht ist der Widerspruch ein häufig genutztes Mittel, um gegen Bescheide, die als ungerecht oder falsch erachtet werden, vorzugehen. Ein Beispiel wäre der Widerspruch gegen einen Bescheid, der die Gewährung von Pflegeleistungen ablehnt oder die Höhe verringert.
Sollten Sie mal mit einer Entscheidung von uns unzufrieden sein, dürfen Sie immer gerne Rücksprache mit uns halten. Ggf. finden wir auch ohne einen förmlichen Widerspruch eine zufriedenstellende Lösung. Selbstverständlich sind auch die Menschen, die hier im Fachdienst arbeiten, nicht fehlerfrei. Uns ist eine Kommunikation auf Augenhöhe wichtig. Das gilt auch dann, wenn man mal nicht einer Meinung sein sollte.
Wer ist für die Bearbeitung zuständig?
In der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie die Adresse, wo sie den Widerspruch gegen den jeweiligen Bescheid erheben können, die einzuhaltende Frist und ggf. Formvorgaben. Widersprüche gegen Bescheide des Fachdienstes Hilfe zur Pflege beim Kreis Stormarn bearbeiten die Personen, die Sie rechts auf dieser Website finden.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Ist für Sie noch etwas unklar? Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu weitergehenden und individuellen Hilfsmöglichkeiten. Schauen Sie einfach rechts auf dieser Website nach Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin oder Ihrem zuständigen Ansprechpartner.