Landrat Karl Freiherr von Hollen

7/1880 - 5/1887

Landrat Karl Freiherr von Hollen Karl Lewin (auch Carl Louis) August Leopold Freiherr von Hollen
(*29.01.1839    †01.05.1895)
Landrat 7/1880 – 5/1887

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften trat Karl Freiherr von Hollen in den preußischen Staatsdienst ein und war in der Landratsdrostei Pinneberg sowie in den Regierungsbezirken Schleswig und Frankfurt/Oder tätig. Seine Kenntnisse in der kommunalen Verwaltung erwarb er durch vertretungsweise Amtsübernahmen als Landrat der Landkreise Luckau (1870–1871), Leobschütz (1873–1874) und Sonderburg (1874). 1874/75 erfolgte seine Ernennung zum Landrat des Kreises Jülich.

1880 wechselte Hollen an das Landratsamt des Kreises Stormarn in Wandsbek. In seine Amtszeit fielen die Auswirkungen der Industrialisierung, überregionalen Agrarkrisen und daraus resultierender Landflucht. Sie brachten in Stormarn eine immense Zunahme von Wanderarbeitern aus anderen Regionen und forderten insbesondere im ländlich geprägten Norden des Kreises mit seinen großen Gütern das Armenwesen.

Parallel dazu führte die zunehmende wirtschaftliche Entwicklung von Wandsbek und den Gemeinden im Hamburger Randgebiet zum Erstarken der Arbeiterbewegung und der SPD. Das Landratsamt engagierte sich als Polizeibehörde des Kreises in der konsequenten Umsetzung des Bismarck‘schen Sozialistengesetzes von 1878.

Nach seinem Ausscheiden 1887 aus dem Amt widmete Hollen sich als Rittergutsbesitzer seinem Gut Tüschenbek im Herzogtum Lauenburg.