Behindertenbeauftragter
Gebäude F, EG
Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen im Kreis Stormarn
Der Kreis Stormarn hat sich das Amt eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten geschaffen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen im Kreis Stormarn;
- Beratung der Kreisgremien bei Entscheidungen, die unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben können;
- Stellungnahmen zu Bauvorhaben gemäß § 3 Nr. 1 d GVFG-SH;
- Beratung aller mit Behindertenarbeit befassten Verbänden und Institutionen sowie aller Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen und die Koordination der Angebote im Kreis Stormarn;
- Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Kommunen sowie mit der/dem Landesbehindertenbeauftragten.
- Ansprechpartner für Unternehmen, Selbsthilfegruppen und Verbände im Hinblick auf die berufliche Integration.
Der Behindertenbeauftragte ist in den Kreisgremien mitberatend fachlich tätig, sofern es thematische Berührungspunkte zu Belangen von Menschen mit Behinderungen gibt.
Der Behindertenbeauftragte berichtet dem Kreistag relgelmäßig über seine Arbeit.