Lexikon

Begriff: Jugendarbeit

Als Jugendarbeit werden alle Angebote von Trägern der Jugendhilfe bezeichnet, die ganz generell die Förderung der Entwicklung von jungen Menschen zum Ziel haben. Jugendarbeit erfüllt damit eine Bildungs-, Erziehungs- und Sozialisationsfunktion. Sie richtet sich mit ihren unterschiedlichen Angeboten grundsätzlich an alle jungen Menschen.

Jugendarbeit bezeichnet eine Leistung der Jugendhilfe und wird in § 11 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und in den §§ 6 ff. Jugendförderungsgesetz Schleswig-Holstein (JuFöG) ausführlich mit ihren Zielen, Angeboten und Schwerpunkten dargestellt.
Jugendarbeit ist ein feststehender Begriff und schließt alle jungen Menschen - also sowohl Kinder als auch Jugendliche (und teils auch junge Erwachsene) - mit ein.

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen, die an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Sie sollen zu sozialem Engagement angeregt und auf die Übernahme gesellschaftlicher Mitverantwortung vorbereitetet werden. Die Befähigung zur Selbstbestimmung sowie zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen ist ebenfalls Ziel von Jugendarbeit.

Die Freiwilligkeit der Teilnahme und die umfassende Mitgestaltung und Mitbestimmung der Inhalte und Formen durch die junge Menschen sind wesentliche Elemente der Jugendarbeit und verdeutlichen ihre Funktion als Lern- und Erprobungsfeld sozialen Verhaltens.

Jugendarbeit soll durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierung und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen wirken und somit den unterschiedlichen Interessen, Begabungen und Fähigkeiten junger Menschen Rechnung tragen und ihnen die Chance zur Orientierung und Auswahl geben.

Jugendarbeit wird von Verbänden/Vereinen, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe angeboten. Eine herausragende Position in der Trägerschaft von Jugendarbeit nehmen seit jeher die Jugendverbände mit ihren Untergliederungen und Zusammenschlüssen ein.

Die Förderung der Jugendarbeit (z.B. finanzielle Mittel und Beratung) ist eine Pflichtaufgabe. Der Umfang der Förderung richtet sich nach den hierzu getroffenen politischen Beschlüssen (Richtlinien, Einzelbeschlüsse und Haushaltsplan).

Aufgrund der Vielfalt der Jugendarbeit und der unterschiedlichen Förderungen kann im Internet immer nur ein Ausschnitt dargestellt werden. Für weitere Informationen empfehlen wir neben unseren weiteren Internetseiten den -> Jugendserver Stormarn. Hier erhalten Sie weitere Informationen rund um die Jugendarbeit im Kreis Stormarn und Links zu den unterschiedlichsten Informationen und Anbietern (Kreis Stormarn und darüber hinaus).
Natürlich sind wir für Ihre Fragen auch persönlich da.


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