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Bauzeichnungen sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten einer baulichen Anlage. Sie werden im Regelfall im Maßstab 1:100 erstellt. Einzelheiten regelt § 8 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) siehe http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauVorlV_SH_2009_P8.htm
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