Lexikon
Begriff: ALR
Abkürzung für das mit Ablauf des 31.12.2008 aufgelöste Amt für ländliche Räume Lübeck.
Für die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung der Veräußerung von Grundstücken mit mehr als 2 ha Größe im Stormarner Kreisgebiet war bis zum 31.12.2008 das Amt für ländliche Räume Lübeck (ALR) zuständig.
Mit Wirkung vom 01.01.2009 wurden
- die Ämter für ländliche Räume,
-
die Staatlichen Umweltämter und
-
das Landesamt für Natur und Umwelt
aufgelöst.
Die Aufgaben der aufgelösten Ämter hat das zum selben Zeitpunkt gebildete Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein mit Sitz in Flintbek übernommen
(siehe http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1u8o/page/bsshoprod.psml?pid=Dokument...).
Anschrift:
Landesamt für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.:04347 704-0
Fax: 04347 704-Nebenstelle
E-Mail: Poststelle-Flintbek@LLUR.landsh.de.
Einzelheiten finden Sie unter
Den Organisationsplan finden Sie unter
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