Lexikon
Begriff: Gebäudeklasse 1
Gebäudeklasse 1 umfasst
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a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,
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b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Freistehend ist bauordnungsrechtlich zu sehen und heißt:
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nicht angebaut,
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nicht mit offener Bauweise identisch,
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die Gebäude halten untereinander die (ehemals) erforderlichen Abstandflächen ein,
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Bau an der Grundstücksgrenze nur, wenn an das Gebäude nicht angebaut werden kann oder darf.
Die Eigenschaft freistehend entfällt nicht bei …
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… einem Anbau von verfahrensfreien Garagen nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 b LBO oder sonstigen Gebäuden nach § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 LBO ohne Brandwandanforderung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 LBO.
Die Eigenschaft freistehend entfällt aber wenn …
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… an ein freistehende landwirtschaftlich genutztes Gebäude ein Wohngebäude angebaut wird.
Die Grundflächen der Nutzungseinheiten sind die Brutto-Grundflächen; bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht (siehe § 2 Abs. 4 Satz 4 LBO und DIN 277:1987-06).
Land- oder forstwirtschaftlich genutzt heißt, dass …
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