Lexikon
Begriff: VwGO
Abkürzung für Verwaltungsgerichtsordnung.
Die VwGO ist praktisch das „Prozessgesetz“ des Veraltungsrechts. Sie enthält u. a. Regelungen über
- die Zusammensetzung der Gerichte,
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den Instanzenzug vom Verwaltungsgericht über das Oberverwaltungsgericht (OVG) zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG),
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allgemeine Vorschriften für das Verfahren, wie Fristen oder allgemeine Anordnungen,
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die einzelnen Klagearten, von denen auch heute noch immer die Anfechtungsklage die wichtigste ist (siehe dazu auch Klageverfahren),
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das Widerspruchsverfahren (sog. Vorverfahren) vor Erhebung der (Anfechtungs-)Klage.
Die aktuelle VwGO ist im Internet u. a. nachzulesen unter
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