Lexikon
Begriff: Gebäudeklasse
§ 2 Abs. 4 LBO teilt die Gebäude in fünf Gebäudeklassen ein, die sich in der Kombination zwischen mittlerer Fußbodenhöhe des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes und Anzahl sowie Größe von Nutzungseinheiten unterscheiden:
Die Grundflächen der Nutzungseinheiten sind die Brutto-Grundflächen; bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht (siehe § 2 Abs. 4 Satz 4 LBO und DIN 277:1987-06).
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