Lexikon
Begriff: Bauvorlagen
Die Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) bestimmt, welche Unterlagen für das jeweilige Bauprüfverfahren einzureichen sind und was die Unterlagen insbesondere enthalten müssen.
Sie finden die Bauvorlagenverordnung unter
Wie viele Ausfertigungen sind erforderlich?
Die Bauvorlagen für
müssen in 3-facher Ausfertigung bei der Stadt-, Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung eingereicht werden, auf deren Gebiet das Vorhaben realisiert werden soll.
Die zuständige Verwaltung finden Sie unter
http://www.kreis-stormarn.de/kreis/gemeinden/stormarn_kommunen.html
Für eine Genehmigungsfreistellung reichen im Regelfall zwei Ausfertigungen.
Ist beispielsweise für die Prüfung des s die Beteiligung anderer Behörden oder Dienststellen erforderlich, kann die Bauaufsichtsbehörde die Einreichung weiterer Ausfertigungen verlangen.
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