Infektionshygienische Überwachung
Leistungsbeschreibung
In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z. B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dokumentationen aus den Bereichen
- Hygienepläne
- Mitarbeiterschulungen
- Gerätewartung
- Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)
Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.
Rechtsgrundlage
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 33 - Gesundheit - 335 Infektionsschutz
Anschrift
Mühlenstr. 7
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1393
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

