Infektionshygienische Überwachung ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z. B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.

Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z. B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dokumentationen aus den Bereichen

  • Hygienepläne
  • Mitarbeiterschulungen
  • Gerätewartung
  • Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)

Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.

Rechtsgrundlage

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 33 - Gesundheit - 335 Infektionsschutz

Anschrift

Mühlenstr. 7
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1393

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein