Heilkunde - Heilpraktiker/in

Informationen zur Ausübung der Heilkunde

Erlaubniserteilung für Heilpraktiker/innen

Wer die Heilkunde berufsmäßig ausüben will, muss entweder approbierte Ärztin oder approbierter Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen.

Die uneingeschränkte ("große") Erlaubnis berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin/Heilpraktiker zu führen. Die sektoralen Erlaubnisse berechtigen, nur auf dem jeweils beschränkten Gebiet die Heilkunde auszuüben.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von Anderen ausgeübt wird.

Die Gesundheitsaufsicht des Kreises Stormarn ist für die Erlaubniserteilung im Kreis Stormarn zuständig.

Informationen zur Erlaubniserteilung finden Sie auf diesen beiden Seiten:

 

Anmeldung und Abmeldung einer Heilpraktikertätigkeit

Die Tätigkeit als Heilpraktiker muss nach §12 Gesundheitsdienst-Gesetz angemeldet werden.

Weitere Information zur Anmeldung finden Sie hier:

Sie erreichen die zuständige Sachbearbeitung über infektionsschutz@kreis-stormarn.de

 

Verzeichnis der Heilpraktiker in Stormarn

Ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der Heilpraktiker, die nach §12 Gesundheitsdienst-Gesetz in Stormarn gemeldet sind, wird derzeit aufgebaut.

Das Verzeichnis ist hier zu finden: