Jagdschein

Leistungsbeschreibung

Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines

Informationen

Bitte umbedingt beachten:

Mit Beginn des Jahres 2026 wird das Verfahren zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines geändert. 

Die bisher notwendig Vorabüberweisung der anfallenden Gebühren incl. Jagdabgabe entfällt mit Beginn des Jahres 2026.

Die Gebührenanforderung erfolgt ab den 01.01.2026 nur noch ausschließlich nach Erteilung / Verlängerung des Jagdscheines über den Ihnen zugesandten Gebührenbescheid. Die Gebühren sind dann innerhalb des im Gebührenbescheid genannten Zeitrahmen von Ihnen zu entrichten.

Zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines verwenden Sie bitte nur noch das aktuell hinterlegte Antragsformular auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines.

 

 

Merkblatt zur Beantragung der Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines

Mit Beginn des Jahres 2026 wird das Verfahren zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines geändert.

Die bisher notwendige Vorabüberweisung der anfallenden Gebühren incl. Jagdabgabe entfällt mit Beginn des Jahres 2026.

Die Gebührenanforderung erfolgt ab den 01.01.2026 nur noch ausschließlich nach Erteilung / Verlängerung des Jagdscheines über den Ihnen zugesandten Gebührenbescheid. Die Gebühren sind dann innerhalb des im Gebührenbescheid genannten Zeitrahmen von Ihnen zu entrichten.

Zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines verwenden Sie bitte nur noch das aktuell hinterlegte Antragsformular auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines.

Das bedeutet für Sie:

Schritt 1:
Frühzeitige Beantragung der Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines mittels des aktuellen auf der Homepage des Kreises Stormarn hinterlegten Antragsformulars. Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Verlängerung eines Jagdscheines kann frühesten im Januar des Jahres erfolgen, in dem der Jagdschein abläuft. Der Antrag ist bei der Jagdbehörde im Original mit folgen Anlagen einzureichen:

  • Jagdschein
  • Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (entsprechend der beantragten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines für das Jagdjahr vom 01.04.-31.03.)
  • ggf. Kopie Pachtvertrag bzw. entgeltliche Jagderlaubnis (nur bei einem Revier außerhalb des Kreises Stormarn)
  • 1 Lichtbild (nur bei Neuantrag oder nicht mehr verlängerbaren Jagdschein)
  • Originalzeugnis über abgelegte Jägerprüfung (nur bei erstmaliger Erteilung des Jagdscheines)

Schritt 2: 
Sie bekommen von der Jagdbehörde den neu erteilten / verlängerten Jagdschein mit einem entsprechenden Gebührenbescheid über die festgesetzten Gebühren / Jagdabgabe zugesandt.

Schritt 3:
Die Zahlung der Gebühren / Jagdabgabe erfolgt erst nach Erhalt des Gebührenbescheides innerhalb der dort genannten Frist.

Aktuell werden folgenden Gebühren einschließlich Jagdabgabe erhoben:

Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr                                    90,00 Euro
Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre                                  135,00 Euro
Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre                                  175,00 Euro
Jahresjagdschein für Jugendliche                                 35,00 Euro
Tagesjagdschein                                                            35,00 Euro
Falknerjagdschein für 1 Jagdjahr                                  15,00 Euro
Falknerjagdschein für 2 Jagdjahre                                20,00 Euro
Falknerjagdschein für 3 Jagdjahre                                25,00 Euro
Duplikatsausfertigung (nur bei Verlust)                        20,00 Euro

                                                                                                                            Stand 01/2022

Gebühren

Aktuell werden folgenden Gebühren einschließlich Jagdabgabe erhoben:

Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr                                    90,00 Euro
Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre                                  135,00 Euro
Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre                                  175,00 Euro
Jahresjagdschein für Jugendliche                                 35,00 Euro
Tagesjagdschein                                                            35,00 Euro
Falknerjagdschein für 1 Jagdjahr                                  15,00 Euro
Falknerjagdschein für 2 Jagdjahre                                20,00 Euro
Falknerjagdschein für 3 Jagdjahre                                25,00 Euro
Duplikatsausfertigung (nur bei Verlust)                        20,00 Euro

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6121 Untere Jagdbehörde

Anschrift

Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13)
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1469
04531 160-1464

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Ja