Jagdschein
Leistungsbeschreibung
Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
Informationen
Bitte umbedingt beachten:
Mit Beginn des Jahres 2026 wird das Verfahren zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines geändert.
Die bisher notwendig Vorabüberweisung der anfallenden Gebühren incl. Jagdabgabe entfällt mit Beginn des Jahres 2026.
Die Gebührenanforderung erfolgt ab den 01.01.2026 nur noch ausschließlich nach Erteilung / Verlängerung des Jagdscheines über den Ihnen zugesandten Gebührenbescheid. Die Gebühren sind dann innerhalb des im Gebührenbescheid genannten Zeitrahmen von Ihnen zu entrichten.
Zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines verwenden Sie bitte nur noch das aktuell hinterlegte Antragsformular auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines.
Merkblatt zur Beantragung der Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines
Mit Beginn des Jahres 2026 wird das Verfahren zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines geändert.
Die bisher notwendige Vorabüberweisung der anfallenden Gebühren incl. Jagdabgabe entfällt mit Beginn des Jahres 2026.
Die Gebührenanforderung erfolgt ab den 01.01.2026 nur noch ausschließlich nach Erteilung / Verlängerung des Jagdscheines über den Ihnen zugesandten Gebührenbescheid. Die Gebühren sind dann innerhalb des im Gebührenbescheid genannten Zeitrahmen von Ihnen zu entrichten.
Zur Beantragung auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines verwenden Sie bitte nur noch das aktuell hinterlegte Antragsformular auf Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines.
Das bedeutet für Sie:
Schritt 1:
Frühzeitige Beantragung der Erteilung / Verlängerung eines Jagdscheines mittels des aktuellen auf der Homepage des Kreises Stormarn hinterlegten Antragsformulars. Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Verlängerung eines Jagdscheines kann frühesten im Januar des Jahres erfolgen, in dem der Jagdschein abläuft. Der Antrag ist bei der Jagdbehörde im Original mit folgen Anlagen einzureichen:
- Jagdschein
- Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (entsprechend der beantragten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines für das Jagdjahr vom 01.04.-31.03.)
- ggf. Kopie Pachtvertrag bzw. entgeltliche Jagderlaubnis (nur bei einem Revier außerhalb des Kreises Stormarn)
- 1 Lichtbild (nur bei Neuantrag oder nicht mehr verlängerbaren Jagdschein)
- Originalzeugnis über abgelegte Jägerprüfung (nur bei erstmaliger Erteilung des Jagdscheines)
Schritt 2:
Sie bekommen von der Jagdbehörde den neu erteilten / verlängerten Jagdschein mit einem entsprechenden Gebührenbescheid über die festgesetzten Gebühren / Jagdabgabe zugesandt.
Schritt 3:
Die Zahlung der Gebühren / Jagdabgabe erfolgt erst nach Erhalt des Gebührenbescheides innerhalb der dort genannten Frist.
Aktuell werden folgenden Gebühren einschließlich Jagdabgabe erhoben:
Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr 90,00 Euro
Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre 135,00 Euro
Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre 175,00 Euro
Jahresjagdschein für Jugendliche 35,00 Euro
Tagesjagdschein 35,00 Euro
Falknerjagdschein für 1 Jagdjahr 15,00 Euro
Falknerjagdschein für 2 Jagdjahre 20,00 Euro
Falknerjagdschein für 3 Jagdjahre 25,00 Euro
Duplikatsausfertigung (nur bei Verlust) 20,00 Euro
Stand 01/2022
Gebühren
Aktuell werden folgenden Gebühren einschließlich Jagdabgabe erhoben:
Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr 90,00 Euro
Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre 135,00 Euro
Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre 175,00 Euro
Jahresjagdschein für Jugendliche 35,00 Euro
Tagesjagdschein 35,00 Euro
Falknerjagdschein für 1 Jagdjahr 15,00 Euro
Falknerjagdschein für 2 Jagdjahre 20,00 Euro
Falknerjagdschein für 3 Jagdjahre 25,00 Euro
Duplikatsausfertigung (nur bei Verlust) 20,00 Euro
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6121 Untere Jagdbehörde
Anschrift
Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13)
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1469
04531 160-1464
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Ja

