Bitte beachten Sie: Wir haben keine allgemeinen Öffnungszeiten. Jagdscheinverlängerungen sind ausschließlich per Post möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nachweis über bestehende Jagdhaftpflichtversicherung (entsprechend der beantragten Gültigkeitsdauer des Jagdscheines für das Jagdjahr vom 01.04. bis 31.03.)
Bei Verlängerung bitte prüfen, ob dies im Dokument noch möglich ist. Falls nicht bitte ein aktuelles Lichtbild beifügen.
Nachweis über die Überweisung der Gebühren
Kopie Pachtvertrag bzw. entgeltliche Jagderlaubnis (nur bei einem Revier außerhalb des Kreises Stormarn)
Bei Erstantrag zusätzlich
Zeugnis über abgelegte Jägerprüfung
ein Lichtbild
Bei Doppelausfertigung/Zweitschrift
Antrag auf Erteilung einer Doppelausführung/Zweitschrift für den verlorenen Jagdschein
ein Lichtbild
Gebühren:
siehe Antrag
Angeboten von der Servicestelle
6121 Untere Jagdbehörde
Gebäude: B , 1.OG , Raum: B 163, B 167
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe