Trinkwasser überwachen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Das Trinkwasser unterliegt von der Gewinnung und ggf. Aufbereitung im Wasserwerk bis zur Bereitstellung am Wasserhahn der Verbraucher der Überwachung durch die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte. Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung dienen der Sicherstellung einer einwandfreien Qualität des Lebensmittels Nr. 1.
Die Aufgaben der für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden beinhalten sowohl die Besichtigung und Überwachung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, Hausbrunnen und mobilen Wasserversorgungsanlagen (z. B. Schiffe) als auch die Überwachung von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird
(z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen, Mietshäuser). In die Überwachung können auch privat genutzte Gebäude (z. B. bei Verdacht auf vorhandene Bleileitungen) einbezogen werden.
Im Rahmen der Überwachung werden Trinkwasserproben zur Untersuchung entnommen oder Untersuchungen beauftragt. Die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden bewerten die Untersuchungsergebnisse und stehen den Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucherinnen und Verbrauchern beratend zur Seite.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Falle einer Beratung ggf. technische Unterlagen Ihrer Wasserversorgungsanlage und/oder Ergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen.

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Gesundheitsamt Stormarn

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 33 - Gesundheit - 330 Geschäftszimmer Gesundheit

Anschrift

Reimer-Hansen-Straße 3
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1788

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: alle Innenstadtlinien

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Ja