Naturschutzgebiete
Leistungsbeschreibung
Teile von Natur und Landschaft können geschützt werden nach Maßgabe des § 23 BNatSchG als Naturschutzgebiet
Informationen
Sie können auch aufgrund wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Gründe oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit der Gebiete ausgewiesen werden.
Naturschutzgebiete sind sehr beliebt als Naherholungsgebiete. Wir freuen uns, wenn Sie sich für die geschützten Lebensräume interessieren; gleichzeitig bitten wir Sie, Rücksicht auf die Schutzbedürfnisse der Tiere und Pflanzen zu nehmen und sich an folgenden Regeln zu halten.
- Hunde bitte anleinen
- Bitte keine Tiere stören
- Wege bitte nicht verlassen
- Bitte nichts zurücklassen
- Bitte nichts mitnehmen
Im Kreis Stormarn gibt es heute (Stand Mai 2017) 18 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 4.720 Hektar. Dies entspricht einem Flächeanteil von etwa 6,16 Prozent des Kreisgebietes.
Dabenben gibt es im Kreis Stormarn 4 Vogelschutzgebiete und 19 FFH-Gebiete.
Alle Stormarner Schutzgebiete:
- 18 Naturschutzgebiete, Gesamtfläche 4.700 ha
- 4 Vogelschutzgebiete, Gesamtfläche 1.900 ha
- 19 FFH-Gebiete, Gesamtfläche 4.250 ha
Rechtliches:
Die oberste Naturschutzbehörde erklärt Gebiete im Sinne von § 23 Abs. 1 BNatSchG durch Verordnung zu Naturschutzgebieten. Dabei können bestimmte Handlungen in einem Natur-schutzgebiet bzw. bestimmte Einwirkungen, die von einem Naturschutzgebiet unmittelbar auf benachbarte Flächen ausgehen, verboten werden. Unbeschadet der jeweils geltenden Natur-schutzgebietsverordnung sind Nutzungen im Naturschutzgebiet zulässig, wenn und soweit sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen.
Soweit bestimmte Handlungen innerhalb eines Naturschutzgebietes einer Ausnahmen oder Befreiung bedürfen, ist diese bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Sobald die erforderliche Zulassung erteilt werden kann, wird ebenfalls eine Entscheidung über Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen ergehen.
Unterlagen
- schriftlicher Antrag mit Begründung
- Lageplan mit Standort des Eingriffs
- Lageplan mit Standort der geplanten Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen
Gebühren
nach Verwaltungsaufwand und wirtschaftliche Bedeutung

