Fristverlängerung für das Entfernen oder Stilllegen von Trinkwasserleitungen aus Blei beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bei Ihrer Wasserversorgungsanlage feststellen, dass die Trinkwasserleitungen aus Blei bestehen, sind Sie verpflichtet diese bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen.

Sie können eine Fristverlängerung bis zum 12. Januar 2036 beantragen, wenn Sie bereits einen Installationsauftrag an einen Handwerksbetrieb erteilt haben, dieser aber aus Kapazitätsgründen den Auftrag erst nach dem 12. Januar 2026 ausführen kann.

Außerdem ist eine Fristverlängerung möglich, wenn Sie die Wasserversorgungsanlage zur Eigenversorgung nutzen und keine Gesundheitsschädigung durch die Trinkwasserleitung aus Blei zu befürchten ist.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie sicher, dass Sie vor dem 12. Januar 2026 einen qualifizierten Handwerksbetrieb mit der Entfernung oder Stilllegung beauftragt haben.
  • Sie beantragen bei der zuständigen Behörde eine Fristverlängerung.
  • Sie fügen Ihrem Antrag eine Bescheinigung des Fachbetriebs bei, die die voraussichtliche Verzögerung bestätigt.
  • Nach Ablauf der Frist sind Sie verpflichtet nachzuweisen, dass Sie einen Handwerksbetrieb beauftragt haben.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Ihre Trinkwasserleitungen bestehen aus Blei.
  • Es ist Ihnen nicht möglich, die Trinkwasserleitung aus Blei bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder stillzulegen.
  • Sie haben bereits einen Installationsauftrag an einen Handwerksbetrieb erteilt, welches aus Kapazitätsgründen den Auftrag erst nach dem 12. Januar 2026 ausführen kann oder
  • Sie nutzen die Wasserleitung als Eigenversorgung und es besteht keine erhöhte Gefährdung Ihrer Gesundheit bei Weiternutzung der Trinkwasserleitung aus Blei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gesetzliche Frist gilt bis zum 12. Januar 2026.

Verlängerung bis 12. Januar 2036 möglich.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 33 - Gesundheit - 330 Geschäftszimmer Gesundheit

Anschrift

Reimer-Hansen-Straße 3
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1788

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: alle Innenstadtlinien

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Ja