Ausfuhrkennzeichen für eine minderjährige Person

Informationen

Die Zulassung auf eine minderjährige Person kann nur erfolgen, wenn

  • eine Schwerbehinderung, die die Voraussetzungen des § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt, vorliegt (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt ist vorzulegen) oder
  • die minderjährige Person die erforderliche Fahrerlaubnis (ist vorzulegen) für das zulassungspflichtige Fahrzeug besitzt.

Ist das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt, müssen auch die aktuellen Kennzeichen vorge-legt werden. Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich, wenn nur ausländische Fahrzeugpapiere vorgelegt werden oder ein bestehendes Ausfuhrkennzeichen verlängert werden soll oder der Halter nicht im Kreis Stormarn wohnt.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bei Neufahrzeugen ist auch die Vorlage des COC-Papieres erforderlich. In diesem Fall entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • bisherige Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde)
  • der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt oder
  • die Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • Personalausweise oder Pässe in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten im Original oder als gut lesbare Kopie
  • Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Unterlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

Anschrift

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 890210

Fax

04531 160-1963

Öffnungszeiten

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Sandkamp
Bus: 8110

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein