Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit

  • schlachten oder
  • im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
  • betäuben will,

bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.

Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausbildungszeugnisse,
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
  • Personalausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".

Veterinärämter in Schleswig-Holstein
 

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4222 Tiergesundheit

Anschrift

Elly-Heuss-Knapp-Straße 7
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1324
04531 160-1425

Fax

04531 160-1342

Öffnungszeiten

nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Elly-Heuss-Knapp-Straße
Bus: 8102 und 8740

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein