Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Leistungsbeschreibung
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
- schlachten oder
- im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
- betäuben will,
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausbildungszeugnisse,
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
- Personalausweis.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4222 Tiergesundheit
Anschrift
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1324
04531 160-1425
Fax
04531 160-1342
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Bus: 8102 und 8740
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

