Trinkwasser- und Nichttrinkwasseranlagen anmelden ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.

Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:

  • die Errichtung
  • die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
  • bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
  • die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
  • die vollständige oder teilweise Stilllegung

Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.

Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.

Voraussetzungen

Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise und kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Zuständig sind die Wasserbehörde und der Infektionsschutz (Gesundheitsamt) im Kreis Stormarn.

Sie erreichen die Wasserbehörde über wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Sie erreichen den Infektionsschutz über infektionsschutz@kreis-stormarn.de

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Federführuend ist das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Nutzen Sie folgende Formulare:

Weiterführende Informationen

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Dieser Erklärfilm des Kreises Stormarn bietet eine Einführung in die Vorschriften für alle, die einen eigenen Trinkwasserbrunnen anlegen möchten oder bereits betreiben.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Kreis Stormarn: Schriftform ist erforderlich!

Antragsfrist

Antragsfrist: 3 Tage
Eine Stilllegung müssen Sie innerhalb von 3 Tagen mitteilen.

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Gesundheitsaufsicht

Anschrift

Reimer-Hansen-Straße 3
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 160-1393
+49 4531 160-1085

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof / ZOB
Bus: alle Innenstadtlinien

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz vor Gebäude B, Mommsenstraße 13
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein