Ausfuhrkennzeichen für eine minderjährige Person
Informationen
- eine Schwerbehinderung, die die Voraussetzungen des § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt, vorliegt (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt ist vorzulegen) oder
- die minderjährige Person die erforderliche Fahrerlaubnis (ist vorzulegen) für das zulassungspflichtige Fahrzeug besitzt.
Ist das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt, müssen auch die aktuellen Kennzeichen vorge-legt werden. Die Vorführung des Fahrzeuges ist erforderlich, wenn nur ausländische Fahrzeugpapiere vorgelegt werden oder ein bestehendes Ausfuhrkennzeichen verlängert werden soll oder der Halter nicht im Kreis Stormarn wohnt.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bei Neufahrzeugen ist auch die Vorlage des COC-Papieres erforderlich. In diesem Fall entfällt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheines
- Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
- bisherige Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde)
- der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt oder
- die Fahrerlaubnis (Führerschein)
- Personalausweise oder Pässe in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten im Original oder als gut lesbare Kopie
- Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Unterlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
- Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
Formulare
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Zulassungsbehörde
Anschrift
Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe
Telefon
+49 4531 890210
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Nur mit Onlinetermin
Öffentliche Verkehrsmittel
Sandkamp
Bus: 8110
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 50
Gebührenpflichtig: Nein

