Entnahmen aus oberirdischen Gewässern
Leistungsbeschreibung
Regelung von Gewässerbenutzungen
Informationen
Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Im Wasserrecht ist deshalb generell für alle Gewässerbenutzungen ein Erlaubnis- bzw. Bewilligungserfordernis verankert.
Dies gilt sowohl für Einleitungen als auch Entnahmen für alle Gewässer, das heißt oberirdische Gewässer und das Grundwasser ungeachtet der Eigentumsrechte.
Rechtsgrundlagen
§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Auskunft erteilt
Unterlagen
- Beschreibung der Anlage (Größe, Lage)
- Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und Naturhaushalt
- Übersichts- und Lagepläne einschließlich Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse
Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung des Vorhabens für den Wasserhaushalt, für das Wohl der Allgemeinheit und für andere Schutzgüter.
Vordrucke
Gebühren
Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser
Anschrift
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1095
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Am Glindhorst
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein

