Fleischuntersuchung

Informationen

Nach Abschluss des Schlachtprozesses werden der ausgeschlachtete Tierkörper und die entnommenen Organe durch amtliches, veterinärmedizinisches Fachpersonal untersucht. Durch die Fleischuntersuchung soll festgestellt werden, ob

  • durch den Genuss des Fleisches ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher entstehen kann,
  • ob die Qualität des Fleisches allen Anforderungen genügt und
  • das Fleisch für eine Bevorratung und Verarbeitung zu Fleischerzeugnissen geeignet ist.

Durch diese abschließende, sich an gesetzlichen Regelungen orientierende Beurteilung soll sichergestellt werden, dass das Fleisch nur in gesundheitlich unbedenklichem Zustand an den Verbraucher gelangen kann. Das Ergebnis der Fleischuntersuchung wird durch Stempelaufdruck auf dem Tierkörper oder durch Aufdruck auf seiner Umverpackung kenntlich gemacht.

Gebühren für die Maßnahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Durchführung der verbindlich vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist gebührenpflichtig. Die entsprechenden Tarife sind im Gebührenverzeichnis des Kreises Stormarn für Untersuchungen, Kontrollen und sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene festgelegt.

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4223 Verbraucherschutz

Anschrift

Elly-Heuss-Knapp-Straße 7
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 16016-61

Fax

04531 16013-42

Öffnungszeiten

nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Elly-Heuss-Knapp-Straße
Bus: 8102 und 8740

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein