Wohnpflegeaufsicht im Kreis Stormarn
Leistungsbeschreibung
Die Wohnpflegeaufsicht (vormals Heimaufsicht) berät und überwacht die Alten- und Pflegeheime, und Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Kreis Stormarn.
Informationen
Die gesetzlichen Aufgaben der Wohnpflegeaufsicht umfassen die Information und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen sowie der Träger und der Personen, die ein berechtigtes Interesse haben. Der Beratungsauftrag bezieht sich sowohl auf die Planung neuer, als auch auf den Betrieb bestehender Einrichtungen.
Die Überprüfung der Einrichtungen erfolgt jährlich oder aufgrund von Beschwerden. In diesem Zusammenhang prüft die Wohnpflegeaufsicht die Sicherstellung der Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse, die baulichen Anforderungen einer Einrichtung sowie die Personalsituation.
Aufgaben und Ziele der Wohnpflegeaufsicht
Die Wohnpflegeaufsicht überprüft und berät nicht nur die Träger und Betreiber von Einrichtungen, sondern richtet ein besonderes Augenmerk darauf
- die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
- die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern,
- die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern,
- die Einhaltung der Pflichten der Heimträgers gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern zu sichern,
- eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern,
- Interessierte und Betroffene in allen Heimangelegenheiten zu beraten.
Durchführung der Aufgaben der Wohnpflegeaufsicht
- Überwachung durch jährliche Überprüfungen aller Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für behinderte Volljährige.
- Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Maßgaben.
- Anordnung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
- Information und Beratung von Heimträgern, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, Angehörige und Interessierte.
- Bearbeitung und Prüfung von Beschwerden.
- Kooperative Zusammenarbeit mit Pflegekassen, Medizinischem Dienst, Sozialhilfeträger und anderen Behörden und Organisationen.
Die Wohnpflegeaufsicht im Kreis Stormarn ist für folgende Einrichtungen zuständig:
A. Alten- und Pflegeeinrichtungen
B. Eingliederungseinrichtungen
C. Tagespflegeeinrichtungen
D. Hospize
Informationen und Berichte:
1. Informationen zu den jeweiligen Einrichtungen
2. Berichte der Wohnpflegeaufsicht
3. Arbeitsgemeinschaft nach § 19 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG)
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6122 Wohnpflegeaufsicht
Anschrift
Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1371
04531 160-1391
04531 160-1392
04531 160-1372
04531 160-1199
04531 160-1019
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

