Fachdienst 61: Öffentliche Sicherheit

Wohnpflegeaufsicht im Kreis Stormarn

Wohnpflegeaufsicht - vormals Heimaufsicht

Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Wohnpflegeaufsicht in Schleswig-Holstein ist das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG). Es ist gleichzeitig ein Schutzgesetz, durch das die Würde des Menschen gewahrt werden soll. Danach haben die Landräte der Kreise und die Bürgermeister der kreisfreien Städte die Aufsicht über die in deren Bereich vorhandenen stationären Einrichtungen wie Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Die gesetzlichen Aufgaben der Wohnpflegeaufsicht umfassen die Information und Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen sowie der Träger und der Personen, die ein berechtigtes Interesse haben. Der Beratungsauftrag bezieht sich sowohl auf die Planung neuer, als auch auf den Betrieb bestehender Einrichtungen.

Die Überprüfung der Einrichtungen erfolgt jährlich oder aufgrund von Beschwerden. In diesem Zusammenhang prüft die Wohnpflegeaufsicht die Sicherstellung der Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse, die baulichen Anforderungen einer Einrichtung sowie die Personalsituation.

Aufgaben und Ziele der Wohnpflegeaufsicht

Die Wohnpflegeaufsicht überprüft und berät nicht nur die Träger und Betreiber von Einrichtungen, sondern richtet ein besonderes Augenmerk darauf

  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern,
  • die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern,
  • die Einhaltung der Pflichten der Heimträgers gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern zu sichern,
  • eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern,
  • Interessierte und Betroffene in allen Heimangelegenheiten zu beraten.

Durchführung der Aufgaben der Wohnpflegeaufsicht

  • Überwachung durch jährliche Überprüfungen aller Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für behinderte Volljährige.
  • Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Maßgaben. Anordnung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
  • Information und Beratung von Heimträgern, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, Angehörige und Interessierte.
  • Bearbeitung und Prüfung von Beschwerden.
  • Kooperative Zusammenarbeit mit PflegekassenMedizinischem Dienst, Sozialhilfeträger und anderen Behörden und Organisationen.

Die Wohnpflegeaufsicht im Kreis Stormarn ist für folgende Einrichtungen zuständig:

A. Alten- und Pflegeeinrichtungen

B. Eingliederungseinrichtungen

C. Tagespflegeeinrichtungen

D. Hospize

Der Kreis Stormarn übt im Fachdienst Öffentliche Sicherheit die Aufsicht über diese Pflege- und Betreuungseinrichtungen aus.

Die Wohnpflegeaufsicht leitet die Arbeitsgemeinschaft nach § 19 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG).

In der folgenden Tabelle finden Sie, sortiert nach den Orten, Informationen und Adressen der jeweiligen Einrichtungen.

Informationen zu Pflege- und Betreuungseinrichtungen:

Ort der Einrichtungen Anzahl der Einrichtungen
Alten- und Pflege- einrichtung(en) Eingliederungs- einrichtung(en) Tagespflege- einrichtung(en) Hospiz(e)
Ahrensburg 6 5 1 -
Ammersbek - 2 - -
Bad Oldesloe 7 6 1 1
Bargfeld-Stegen - 8 - -
Bargteheide 4 3 2 -
Barsbüttel 1 - 1 -
Delingsdorf - 3 - -
Glinde 2 - - -
Grande 1 - - -
Großhansdorf 2 1 - -
Hamfelde - 1 - -
Hoisdorf 1 - - -
Jersbek 1 - - -
Lütjensee 2 1 - -
Oststeinbek 1 - 1 -
Pölitz 1 1 - -
Reinbek 5 1 1 -
Reinfeld 2 3 1 -
Rümpel 1 - - -
Tangstedt 1 - - -
Trittau 1 - 1 -
Witzhave 1 - - -
Anzahl aller Einrichtungen 41 35 9 1

Stand: 26.01.2024

Besondere Fragen, Beschwerden

Bei besonderen Fragen oder Beschwerden können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • PflegeNOTtelefon 01802 49 48 47
    www.pflege-not-telefon.de
  • Arbeitsgemeinschaft nach § 19 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz
    Kreis Stormarn, Fachdienst Öffentliche Sicherheit
    Mommsenstr. 13, 23843 Bad Oldesloe, Telefonnummern siehe oben