Ökokonto

Leistungsbeschreibung

In einem Ökokonto nach § 16 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 10 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) werden Flächen und Maßnahmen verwaltet, die zu einem späteren Zeitpunkt für Eingriffe in die Natur und Landschaft als Ersatzmaßnahme angerechnet werden können.

Informationen

Seit 2007 kann jeder ein Ökokonto einrichten. Die Aufnahme von Maßnahmen in ein Ökokonto sowie die Anerkennung als Ersatzmaßnahme erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde.

Ein entsprechender Antrag für die Einrichtung eines Ökokontos innerhalb des Kreises Stormarn kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Stormarn gestellt werden (Antragsvordruck "Ökokonto").

Beim Ausfüllen des Antrages sind Anhang 1 (), Anhang 2 () und Anhang 3 () der Anlage 1 der Ökokonto- und Ausgleichsflächenkatasterverordnung (Ökokonto-Verordnung) hilfreich.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Flächen, auf denen die Maßnahmen durchgeführt werden, ein Aufwertungspotenzial besitzen und die Maßnahmen ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Förderung durchgeführt werden. Von den Maßnahmen müssen dauerhaft günstige Wirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild ausgehen. Näheres regelt die Ökokonto- und Ausgleichsflächenkatasterverordnung.

Es wird empfohlen, vor Antragstellung Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern der unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen.

Zuständigkeiten finden Sie hier.

 

Unterlagen

 

  • schriftlicher Antrag zur Aufnahme einer Maßnahme in ein Ökokonto (Antragsvordruck)
  • Grundbuchauszug des/der betreffenden Flurstücks/Flurstücke
  • eventuell Kopien bestehender Pachtverträge
  • Topographische Karte des/der betreffenden Flurstücks/Flurstücke (1 : 25.000)
  • Deutsche Grundkarte des/der betreffenden Flurstücks/Flurstücke (1 : 5.000)
  • Flurkartenauszug des/der betreffenden Flurstücks/Flurstücke

 

Gebühren

nach Verwaltungsaufwand

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 55 - Naturschutz - 550 Naturschutz

Anschrift

Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon

+49 4531 160-0

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Regionalbahn: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein