Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Leistungsbeschreibung
Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des jeweils zuständigen Landesjugendamtes. Die Erlaubnis muss vom Träger der Einrichtung beantragt werden.
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.
Sie können eine Tageseinrichtung nicht ohne erteilte Betriebserlaubnis betreiben. Wenn Sie den Antrag nicht rechtzeitig vorlegen, können Sie Ihre Tageseinrichtung erst zu einem verspäteten Zeitpunkt eröffnen.
In den Landkreisen wird die Erlaubnis für den Betrieb durch die Landrätinnen und Landräte erteilt und der Betrieb beaufsichtigt.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Voraussetzungen
- Sie verfügen als Träger über die erforderliche Zuverlässigkeit, um die Einrichtung zu betreiben.
- Sie sorgen dafür, dass das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist und sorgen für Mindeststandards in den folgenden Bereichen:
- räumlich
- fachlich
- wirtschaftlich
- personell
- Sie unterstützen die gesellschaftliche und sprachliche Integration der Kinder und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung.
- Sie unterstützen die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder.
- Sie haben ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickelt.
- Sie bieten geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.
- Sie verfügen über ein Konzept zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung.
- Sie können die Eignung Ihres Personals mit Ausbildungsnachweisen sowie Führungszeugnissen nachweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Die Personalstunden, die Sie im Antrag angegeben haben, müssen die personelle Mindestbesetzung darstellen. Das heißt, die angegebene Mindestbesetzung darf während der Öffnungszeiten der Einrichtung niemals unterschritten werden.
Weiterführende Informationen
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 25 - Kindertagesbetreuung - 250 Kindertagesbetreuung
Anschrift
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 16011-42
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof und ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz vor dem Gebäude B
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Anschrift
24170 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-5416
Internetadresse
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Öffentliche Verkehrsmittel
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz Südeingang
Anzahl Parkplätze: 4
Gebührenpflichtig: Nein

