Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des jeweils zuständigen Landesjugendamtes. Die Erlaubnis muss vom Träger der Einrichtung beantragt werden.

Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.

Sie können eine Tageseinrichtung nicht ohne erteilte Betriebserlaubnis betreiben. Wenn Sie den Antrag nicht rechtzeitig vorlegen, können Sie Ihre Tageseinrichtung erst zu einem verspäteten Zeitpunkt eröffnen.

In den Landkreisen wird die Erlaubnis für den Betrieb durch die Landrätinnen und Landräte erteilt und der Betrieb beaufsichtigt.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
  • An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen als Träger über die erforderliche Zuverlässigkeit, um die Einrichtung zu betreiben.
  • Sie sorgen dafür, dass das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist und sorgen für Mindeststandards in den folgenden Bereichen:
    • räumlich
    • fachlich
    • wirtschaftlich
    • personell
  • Sie unterstützen die gesellschaftliche und sprachliche Integration der Kinder und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung.
  • Sie unterstützen die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder.
  • Sie haben ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickelt.
  • Sie bieten geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.
  • Sie verfügen über ein Konzept zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung.
  • Sie können die Eignung Ihres Personals mit Ausbildungsnachweisen sowie Führungszeugnissen nachweisen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Die Personalstunden, die Sie im Antrag angegeben haben, müssen die personelle Mindestbesetzung darstellen. Das heißt, die angegebene Mindestbesetzung darf während der Öffnungszeiten der Einrichtung niemals unterschritten werden.

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 25 - Kindertagesbetreuung - 250 Kindertagesbetreuung

Anschrift

Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 16011-42

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof und ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz vor dem Gebäude B
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

 

 

Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

Anschrift


24170 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-5416

Öffentliche Verkehrsmittel

Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Südeingang
Anzahl Parkplätze: 4
Gebührenpflichtig: Nein