Kindertagespflege

Was ist Kindertagespflege?

Eine Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich: Tagesmutter oder Tagesvater) betreut bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder im eigenen Haushalt bzw. extra angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Auch ist der Zusammenschluss von mehreren Tagespflegepersonen möglich.

Diese kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus.

Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.

 

Für wen ist die Kindertagespflege?

Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf die frühkindliche Förderung in einer Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Die Betreuung von Kindern vor Vollendung des ersten Lebensjahres, sowie nach Vollendung des dritten Lebensjahres ist ebenfalls möglich. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Tagespflegeperson und/oder einem Sachbearbeiter über die jeweiligen Voraussetzungen.

 

 

Was kostet die Kindertagespflege?

Das Jugendamt gewährt der geeigneten Kindertagespflegeperson für die Förderung eines Kindes eine laufende Geldleistung pro vereinbarter Förderungsstunde.

Kindertagespflegepersonen werden auf Antrag nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge von Sozialversicherungen nach § 44 (1) Nr. 3 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) erstattet.

Die Auszahlung der Förderungen an die Kindertagespflegeperson erfolgt im Voraus zum Monatsbeginn.

Die Festsetzung eines Kostenbeitrages der Eltern erfolgt nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) und ist somit identisch zu dem Elternbeitrag bei einem Besuch einer Kindertagesstätte.

Der monatliche Kostenbeitrag berechnet sich nach den wöchentlichen Betreuungsstunden x 5,80 € für Kinder die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, x 5,66 € für ältere Kinder.

Beispiel: 35 Stunden Betreuung in der Woche x 5,80 € = 203,00 € pro Monat

Dokumente

 

 

Wie finde ich eine Kindertagespflegeperson?

In dem Kita-Portal Schleswig-Holstein (www.kitaportal-sh.de) können Sie alle Kindertagespflegepersonen finden. Eine Anmeldung über dieses Portal ist nicht möglich, bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit der Kindertagespflegeperson auf.

 

 

Antragsstellung

Bitte stellen Sie zusammen mit Ihrer Tagespflegeperson den „Antrag nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB VIII)“, wenn möglich mindestens 6 Wochen vor Betreuungsbeginn.

Sollten Sie eine weitere Ermäßigung des Kostenbeitrages benötigen, können Sie dies durch den „Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Kostenbeitrages für die Kindertagespflegebetreuung“ beantragen.

Werden mehrere in einem Haushalt lebende Kinder einer Familie in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege betreut, kann ein „Antrag auf Geschwisterermäßigung für Kinder in Tagespflegebetreuung“ gestellt werden.

Für das zweite Kind wird der Kostenbeitrag der Eltern zu 70 % erlassen, für weitere jüngere Kinder zu 100 %.

Besucht ein älteres Geschwisterkind ein schulisches Betreuungsangebot (OGS), kann eine Geschwisterermäßigung gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Mindestens 10 Betreuungsstunden/Woche und
  • mindestens ein monatlicher festgesetzter Elternbeitrag in Höhe des 10fachen Betrages gem. § 31 Abs. 1 Nr. 2 KiTaG (zurzeit 56,60 €)

Dokumente

 

 

Zuständigkeiten und Kontakt

Der Anspruch auf die Kindertagespflegeförderung besteht, wenn die Eltern des zu betreuenden Kindes (i. d. R. mit dem Kind) Ihren Wohnsitz/ gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Stormarn haben.

Die zuständige Sachbearbeiterin ergibt sich nach dem Ort, an dem die Tagespflegeperson ihre Tätigkeit ausübt:

E-Mail: tagespflege@kreis-stormarn.de

  • Frau Evci Telefon: 04531 – 160 1432
    • Glinde,
    • Reinbek,
    • Oststeinbek,
    • Barsbüttel,
    • Tagespflegepersonen mit Ausübung der Tätigkeit außerhalb des Kreises Stormarn
  • Frau Haubold Telefon: 04531 – 160 1142
    • Großhansdorf,
    • Bad Oldesloe,
    • Amt Nordstormarn,
    • Tangstedt
  • Frau Warnemünde Telefon: 04531 – 160 1649
    • Bargteheide,
    • Amt Bargteheide-Land,
    • Amt Siek,
    • Siek,
    • Trittau,
    • Amt Trittau
  • Frau Dehn Telefon: 04531 – 160 1132
    • Ahrensburg
    • Amt Bad Oldesloe-Land,
  • Frau Boyungs Telefon: 04531 – 160 1035
    • Reinfeld
    • Ammersbek
    • Tangstedt

 

 

Alle Dokumente