Leistungen

Jagdsteuer bezahlen

Leistungsbeschreibung

Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.

An wen muss ich mich wenden?

Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Dokumente Sie für die Zahlung der Jagdsteuer benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Für genauere Informationen über die Höhe der Steuer wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Untere Jagdbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Steuer nach dem Ablauf des Steuerjahres bezahlen. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Zahlung der Jagdsteuer oder Sie erhalten eine Aufforderung der zuständigen Unteren Jagdbehörde, Jagdsteuer zu zahlen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Jagdsteuer.
  • Sie zahlen die Jagdsteuer.

Voraussetzungen

  • Sie üben das Jagdrecht aus oder lassen es ausüben.
  • Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt erhebt die Jagdsteuer.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

6121 Untere Jagdbehörde
Gebäude: O , EG
Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13) , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/waffenbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

alle Innenstadtlinien, Haltestelle Hagenstraße

Parkmöglichkeiten:

kostenpflichtige Parkplätze vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Herr Bronny

Telefon

0 45 31 -  160  14 69

Fax

0 45 31 -  160  77 14 69

Email

jagdbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wagener

Telefon

0 45 31 -  160  14 64

Fax

0 45 31 -  160  77 14 64

Email

jagdbehoerde@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Torben Kusewehr

Telefon:

0 45 31 - 160 13 34

Fax:

0 45 31 - 160 15 70

Email:

t.kusewehr@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/index.html