Leistungen
Jagdsteuer bezahlen 
Leistungsbeschreibung
Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.
An wen muss ich mich wenden?
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Dokumente Sie für die Zahlung der Jagdsteuer benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Für genauere Informationen über die Höhe der Steuer wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Untere Jagdbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Steuer nach dem Ablauf des Steuerjahres bezahlen. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Zahlung der Jagdsteuer oder Sie erhalten eine Aufforderung der zuständigen Unteren Jagdbehörde, Jagdsteuer zu zahlen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Jagdsteuer.
- Sie zahlen die Jagdsteuer.
Voraussetzungen
- Sie üben das Jagdrecht aus oder lassen es ausüben.
- Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt erhebt die Jagdsteuer.