Jagdsteuer bezahlen
Leistungsbeschreibung
Die Jagdsteuer ist eine Gemeindesteuer. Ob sie erhoben wird oder nicht, entscheidet der jeweilige Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Zahlung der Jagdsteuer oder Sie erhalten eine Aufforderung der zuständigen Unteren Jagdbehörde, Jagdsteuer zu zahlen.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Jagdsteuer.
- Sie zahlen die Jagdsteuer.
An wen muss ich mich wenden?
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung)
Voraussetzungen
- Sie üben das Jagdrecht aus oder lassen es ausüben.
- Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt erhebt die Jagdsteuer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Dokumente Sie für die Zahlung der Jagdsteuer benötigen, können Sie bei Ihrer zuständigen Unteren Jagdbehörde erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Für genauere Informationen über die Höhe der Steuer wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Untere Jagdbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Steuer nach dem Ablauf des Steuerjahres bezahlen. Das Steuerjahr ist entweder das Jagdjahr (01.04. bis 31.03.) oder das Pachtjahr, sofern es vom Jagdjahr abweicht.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6121 Untere Jagdbehörde
Anschrift
Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13)
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1469
04531 160-1464
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Ja

