Leistungen

Jagdschein erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Jagd ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Falls Sie in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
  • Lichtbild
  • Nachweis des Vorhandenseins der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen (500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)

Welche Gebühren fallen an?

Zu den Jagdscheingebühren werden noch Kosten für die Jagdabgabe erhoben.

  • Jahresjagdschein für 2 Jagdjahre
    Gebühr: EUR 65.00
    Vorkasse: Nein
  • Jahresjagdschein für 1 Jagdjahr
    Gebühr: EUR 55.00
    Vorkasse: Nein
  • Tagesjagdschein
    Gebühr: EUR 25.00
    Vorkasse: Nein
  • Jahresjagdschein für 3 Jagdjahre
    Gebühr: EUR 75.00
    Vorkasse: Nein
  • Jahresjagdschein für Jugendliche
    Gebühr: EUR 20.00
    Vorkasse: Nein

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen erstmalig die Erteilung des Jagdscheins.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Ihren Jagdschein oder die zuständige Behörde teilt Ihnen die Hinderungsgründe mit.

Voraussetzungen

  • Sie haben die erforderliche Sachkunde (durch eine bestandene Jägerprüfung)
  • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

6121 Untere Jagdbehörde
Gebäude: O , EG
Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13) , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/waffenbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

alle Innenstadtlinien, Haltestelle Hagenstraße

Parkmöglichkeiten:

kostenpflichtige Parkplätze vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Herr Bronny

Telefon

0 45 31 -  160  14 69

Fax

0 45 31 -  160  77 14 69

Email

jagdbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wagener

Telefon

0 45 31 -  160  14 64

Fax

0 45 31 -  160  77 14 64

Email

jagdbehoerde@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Torben Kusewehr

Telefon:

0 45 31 - 160 13 34

Fax:

0 45 31 - 160 15 70

Email:

t.kusewehr@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/index.html