Leistungen

Bestellung zum Vormund anregen

Leistungsbeschreibung

Sie können ehrenamtlich eine Vormundschaft übernehmen, wenn die leiblichen Eltern des Kindes das elterliche Sorgerecht nicht ausüben können oder dürfen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • die Mutter des Kindes selbst minderjährig ist
  • das elterliche Sorgerecht ruht oder gerichtlich entzogen wurde
  • die Eltern des Kindes verstorben sind
  • die Eltern bei sogenannten Findelkindern nicht feststellbar sind
  • minderjährige Flüchtlinge unbegleitet in Deutschland leben

Die Vormundschaft besteht alternativ bis:

  • zur Volljährigkeit des Kindes
  • zum Wiederaufleben der elterlichen Sorge
  • zu einer Adoption

Als Vormund haben Sie grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten, die Eltern haben. Sie vertreten das Kind gesetzlich. Zu bestimmten Entscheidungen müssen Sie jedoch eine familiengerichtliche Genehmigung einholen, zum Beispiel:

  • Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages für länger als ein Jahr
  • Umzug ins Ausland

Wenn es notwendig ist, wählen Sie für das Kind eine geeignete Unterbringung aus, zum Beispiel:

  • in einer Pflegefamilie
  • in einer betreuten Wohnung
  • in einem Heim
  • in Ihrem eigenen Haushalt

Der Vormund für ein Kind wird vom Familiengericht bestellt. Sie können Ihre Bestellung zum Vormund anregen, insbesondere wenn Sie eine Beziehung zu dem Kind haben, zum Beispiel:

  • als Großmutter oder Großvater
  • als Tante oder Onkel
  • als weiteres Familienmitglied

Sie können eine Vormundschaft auch gemeinsam als Eheleute oder als verpartnerte Personen übernehmen.

Ihre Tätigkeit wird durch das Familiengericht unterstützt und überwacht. Als Vormund berichten Sie dem Familiengericht regelmäßig über das Kind und über die Verwendung der Gelder des Kindes. Wenigstens einmal monatlich sollten Sie das Kind in seinem Umfeld persönlich treffen.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis oder kreisfreie Stadt (Jugendamt) sowie die Amtsgerichte

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Beschwerde vor dem Beschwerdegericht, wenn Sie von den Eltern als Vormund benannt, aber dennoch nicht als Vormund bestellt wurden.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie eine Vormundschaft ehrenamtlich übernehmen möchten, können Sie sich zunächst beim zuständigen Jugendamt beraten lassen.
  • Anschließend regen Sie formlos und schriftlich Ihre Bestellung beim Familiengericht an. Die Auswahl des Vormunds erfolgt grundsätzlich durch das Familiengericht, wobei die Person ausgewählt wird, die am besten geeignet ist, für das Kind und dessen Vermögen zu sorgen.  
  • Eine Ausnahme ist nur vorgesehen, wenn die Eltern durch letztwillige Verfügungen einen Vormund benannt oder ausgeschlossen haben.
  • Das Familiengericht prüft Ihre Eignung und holt Auskünfte über Sie ein, zum Beispiel beim:
    • Bundeszentralregister
    • Schuldnerverzeichnis
    • Jugendamt
  • Ferner berücksichtigt es:
    • den Willen des Kindes
    • seine familiären Beziehungen
    • seine persönlichen Bindungen
    • sein religiöses Bekenntnis
    • seinen kulturellen Hintergrund
    • den wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Eltern
    • seine Lebensumstände
  • Daher hört das Familiengericht das Kind vor der Entscheidung an und verschafft sich einen persönlichen Eindruck von ihm.
  • Ihre Bestellung zum Vormund erfolgt durch den Beschluss des zuständigen Familiengerichts.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie sind geeignet, die Vormundschaft für ein Kind zu übernehmen
  • Sie sind bereit, das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln fördern
  • je nach Alter des Kindes besprechen Sie Ihre Entscheidungen mit dem Kind und beteiligen es daran
  • Sie halten den regelmäßigen persönlichen Kontakt zu dem Kind

Weiterführende Informationen

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

232 Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Beurkundung / Beratung
Gebäude: 
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Odesloe

Kontaktperson:

Sonja Buhk

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bushaltestelle Klinikum Bad Oldesloe

Parkmöglichkeiten:

Parkplätze in der Schützenstraße

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Herr Hail

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  11 34

Email

f.hail@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Stoffers

Zuständigkeit

Buchstaben Ka, Ku-Kz, L, Pa-Pe, Q, Z

Telefon

0 45 31 -  160  15 20

Email

a.stoffers@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Roden

Zuständigkeit

Buchstaben B, C, D, Kr

Telefon

0 45 31 -  160  13 96

Email

h.roden@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Pröschel

Zuständigkeit

Buchstaben A, E, Pf-Pz, St, V

Telefon

0 45 31 -  160  16 13

Email

a.proeschel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Kuch

Zuständigkeit

Buchstaben G, H

Telefon

0 45 31 -  160  15 22

Email

h.kuch@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Kauker

Zuständigkeit

Buchstabe J, Mi-Mz, R, U, Y

Telefon

0 45 31 -  160  12 34

Email

m.kauker@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Fierke

Zuständigkeit

Buchstaben F, Ke-Ko, N, S, T, W-X

Telefon

0 45 31 -  160  13 75

Email

j.fierke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Ebel

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  16 76

Email

s.ebel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Buhk

Zuständigkeit

Buchstaben I, Ma-Mh, O

Telefon

0 45 31 -  160  15 25

Email

s.buhk@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bier

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  15 16

Email

c.bier@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Otte

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  13 36

Email

a.otte@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Brinkmann

Zuständigkeit

Vormundschaften

Telefon

0 45 31 -  160  15 57

Email

m.brinkmann@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 23 - Rechtliche Interessen
Schützenstraße 49 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sonja Buhk, Nadine Koltze

Telefon:

0 45 31 - 160 15 25, 0 45 31 - 160 13 17

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

Email:

s.buhk@kreis-stormarn.de
n.koltze@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/rechtliche-interessen/index.html