Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) richtet sich an Personen, die im Lebensmittelbereich beschäftigt werden sollen und noch kein Gesundheitszeugnis gemäß
§§ 17/18 Bundesseuchengesetz besitzen. Es handelt sich um den Personenkreis, der offene Lebensmittel verarbeitet, behandelt oder in den Verkehr bringt (z. B. Fleischereifachverkäufer/innen).
Die Belehrung muß vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Im Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn werden Belehrungen ausschließlich für Personen angeboten, die ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte im Kreis Stormarn haben.
Die Belehrung setzt voraus, dass man sich sicher in der deutschen Sprache verständigen kann und den Inhalt der mündlich vorgetragenen Belehrung versteht! Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein Termin für eine Einzelbelehrung vereinbart werden. Bitte kommen Sie dann in Begleitung eines Übersetzers mit guten Deutschkenntnissen.
Bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass) mit. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung
der Erziehungsberechtigten.
Die Gebühr ist in bar zu zahlen, Kartenzahlung ist nicht möglich!
Schulpraktikanten/innen und größere Gruppen melden sich bitte telefonisch an.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich so früh wie möglich per Telefon oder E-Mail ab. Nach Beginn der Veranstaltung kann eine Teilnahme nicht mehr erfolgen!
Belehrungen für Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln finden im Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn an folgenden Tagen statt:
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr (ab 01.01.2021)
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr (bis 31.12.2020)
(Dauer jeweils etwa 90 Minuten, zuzüglich Regularien)