Leistungen

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Informationen:

Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) richtet sich an Personen, die im Lebensmittelbereich beschäftigt werden sollen und noch kein Gesundheitszeugnis gemäß §§ 17/18 Bundesseuchengesetz besitzen. Es handelt sich um den Personenkreis, der offene Lebensmittel verarbeitet, behandelt oder in den Verkehr bringt (z. B. Fleischereifachverkäufer/innen). Die Belehrung muß vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt erfolgen.

  • Im Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn werden Belehrungen ausschließlich für Personen angeboten, die ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte im Kreis Stormarn haben.
  • Die Belehrung setzt voraus, dass man sich sicher in der deutschen Sprache verständigen kann und den Inhalt der mündlich vorgetragenen Belehrung versteht! Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein Termin für eine Einzelbelehrung vereinbart werden. Bitte kommen Sie dann in Begleitung eines Übersetzers mit guten Deutschkenntnissen.
  • Bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass) mit. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
  • Die Gebühr ist in bar zu zahlen, Kartenzahlung ist nicht möglich!
  • Schulpraktikanten/innen und größere Gruppen melden sich bitte telefonisch an.
  • Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich so früh wie möglich per Telefon oder E-Mail ab. Nach Beginn der Veranstaltung kann eine Teilnahme nicht mehr erfolgen!

Belehrungen für Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln finden im Fachdienst Gesundheit des Kreises Stormarn an folgenden Tagen statt:

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr (ab 01.01.2021)
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr (bis 31.12.2020)
(Dauer jeweils etwa 90 Minuten, zuzüglich Regularien)

Die Belehrungen finden im Kreistagssitzungssaal statt.

Eine Anmeldung zur Belehrung ist erforderlich!
Bitte Mund-Nasen-Schutz nicht vergessen.


Die Erklärung Symptomfrei zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz soll ausgefüllt zur Belehrung mitgebracht werden.

Telefonische Anmeldung:
Fachdienst Gesundheit
Gebäude C, Raum C110 (1. Stock)
Reimer-Hansen-Str. 3
23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531/160 1393

Online-Anmeldung

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Gebühren:

Belehrungen gem. § 43 IfSG in der Gruppe = 25,00 €
Einzelbelehrung gem. § 43 IfSG = 35,00 €
jeweils in bar

Angeboten von der Servicestelle

3351 Belehrungen IfSG
Gebäude: C , 1. OG , Raum: C 110
Reimer-Hansen-Strasse 3 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Wiebke Barkmann

Telefon:

0 45 31 / 160 13 93

Email:

w.barkmann@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html

Öffnungszeiten:

Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang links am Gebäude, kein Aufzug vorhanden

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 33 - Gesundheit
Reimer-Hansen-Straße 3 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Ilona Czinczoll

Telefon:

0 45 31 - 160 12 82

Fax:

0 45 31 - 160 16 26

Email:

gesundheitsamt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/gesundheit/index.html