Das Gesundheitsamt überwacht die Qualität des Trinkwassers nach der am 01. Januar 2003 neu in Kraft getretenen - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
Menschlicher Gebrauch bedeutet im wesentlichen: Wasser, das getrunken oder zur Körperpflege genutzt wird sowie solches Wasser, das in Lebensmittelbetrieben Anwendung findet. Weiterhin wird die Qualität des Wassers in Hausinstallationen von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Altenheimen überprüft.
Die Bevölkerung des Kreises Stormarn wird zu 95 % mit Trinkwasser aus zentralen Anlagen versorgt.
Die restlichen 5 % der Bevölkerung beziehen ihr Trinkwasser aus eigenen Brunnen.
Die Anzahl der Proben einschließlich der zu untersuchenden Parameter ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung.
Die Probeentnahme kann durch zugelassene Labore erfolgen oder beim Fachdienst Gesundheit - Gesundheitsamt - in Auftrag gegeben werden.
Gemäß Trinkwasserverordnung sind vom Betreiber einer Versorgungsanlage besondere Anzeige- und Handlungspflichten einzuhalten. So sind beispielsweise folgende Dinge dem Fachdienst Gesundheit - Gesundheitsamt - anzuzeigen:
In- und Ausserbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage sowie betriebstechnische Änderungen
Grenzwertüberschreitungen
grobsinnlich wahrnehmbare Veränderungen
Veränderungen des Eigentums- oder Nutzungsrechtes
Inbetriebnahme von Regenwassernutzanlagen
Für Auskünfte/Informationen stehen Ihnen folgende Sachbearbeiter/innen zur Verfügung: