Leistungen

Anlagen in und an Gewässern

Wasserrechtliche Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern

Informationen:

Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern, wie zum Beispiel Stege und Brücken, bedarf der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.

Rechtsgrundlagen

  • § 23 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Auskunft erteilt
Übersichtskarte über die Zuständigkeiten

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Beschreibung der Anlage (Größe, Lage)
  • Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und Naturhaushalt
  • Übersichts- und Lagepläne einschließlich Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse

Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung des Vorhabens für den Wasserhaushalt, für das Wohl der Allgemeinheit und für andere Schutzgüter.

Gebühren:

Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro

Angeboten von

Fachdienst 43 - Wasserwirtschaft
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/wasserwirtschaft/index.html