Leistungen

Entnahmen aus oberirdischen Gewässern

Regelung von Gewässerbenutzungen

Informationen:

Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Im Wasserrecht ist deshalb generell für alle Gewässerbenutzungen ein Erlaubnis- bzw. Bewilligungserfordernis verankert.

Dies gilt sowohl für Einleitungen als auch Entnahmen für alle Gewässer, das heißt oberirdische Gewässer und das Grundwasser ungeachtet der Eigentumsrechte.

Rechtsgrundlagen
§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Auskunft erteilt
Übersichtskarte über die Zuständigkeiten

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Beschreibung der Anlage (Größe, Lage)
  • Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und Naturhaushalt
  • Übersichts- und Lagepläne einschließlich Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse

Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung des Vorhabens für den Wasserhaushalt, für das Wohl der Allgemeinheit und für andere Schutzgüter.

Vordrucke
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung/Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser (RW)
Anzeige einer erlaubnisfreien Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer

Gebühren:

Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro

Angeboten von

Fachdienst 43 - Wasserwirtschaft
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/wasserwirtschaft/index.html