Entsorgung von Speiseabfällen

Informationen

Besonderen Regelungen zur Entsorgung unterliegen Küchen- und Speiseabfälle und ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft aus gewerblichen Einrichtungen. Für diese Betriebe ist eine Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen sowie von ehemaligen Lebensmitteln mit tierischen Bestandteilen über den Hausmüll nicht zulässig.

Die Sammlung der Abfälle darf nur in speziell für diesen Zweck vorgesehenen und gekennzeichneten Behältern, die Entsorgung selbst nur über zugelassene Betriebe erfolgen. Entsprechende Unternehmen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf einer aktuellen Liste (www.bmelv.de - Thema: Tierische Nebenprodukte). Weitere Regelungen erfahren Sie aus dem bereitgestellten Merkblatt.

Unterlagen

Formulare

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4222 Tiergesundheit

Anschrift

Elly-Heuss-Knapp-Straße 7
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1324
04531 160-1425

Fax

04531 160-1342

Öffnungszeiten

nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Elly-Heuss-Knapp-Straße
Bus: 8102 und 8740

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Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 5
Gebührenpflichtig: Nein