Grundsätzlich ist der Umgang (z.B. Erwerb und Besitz) mit Waffen erst ab 18 Jahren gestattet.
Ausnahme: Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Reizstoffsprühgeräte (z.B. Reizstoffsprühdosen), die ein amtliches Prüfzeichen tragen, erlaubnisfrei erwerben, besitzen und in der Öffentlichkeit führen.
Wer eine Schusswaffe erwerben und besitzen will, benötigt eine Waffenbesitzkarte.
Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler,
Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige,
Schießerlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen.
Weitere Informationen, zu den verschiedenen Erlaubnissen oder Themen wie Anscheinswaffen, Soft-Air-Waffen, Hieb- und Stoßwaffen, Messer, verbotene Waffen oder Transport von Waffen erhalten Sie von den Mitarbeitern der Waffenbehörde.
Angeboten von der Servicestelle
6112 Waffenbehörde
Gebäude: B , 1.OG , Raum: B 161 / B 163
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe