Waffenbehörde
Informationen
Die Waffenbehörde ist gleichermaßen zuständig für
- Bootseigner,
- Erben,
- Jäger,
- Schützenvereine,
- Sportschützen,
- Waffen- oder Munitionssachverständige,
- Waffen- oder Munitionssammler und
- alle sonstigen Waffenbesitzer.
Grundsätzlich ist der Umgang (z.B. Erwerb und Besitz) mit Waffen erst ab 18 Jahren gestattet.
Ausnahme: Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Reizstoffsprühgeräte (z.B. Reizstoffsprühdosen), die ein amtliches Prüfzeichen tragen, erlaubnisfrei erwerben, besitzen und in der Öffentlichkeit führen.
Wer eine Schusswaffe erwerben und besitzen will, benötigt eine Waffenbesitzkarte.
Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung zu treffen: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition.
Der Kreis Stormarn ist weiterhin zuständig für:
- Kleiner Waffenschein,
- Waffenschein,
- Europäischer Feuerwaffenpass,
- Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler,
- Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige,
- Schießerlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen.
Weitere Informationen, zu den verschiedenen Erlaubnissen oder Themen wie Anscheinswaffen, Soft-Air-Waffen, Hieb- und Stoßwaffen, Messer, verbotene Waffen oder Transport von Waffen erhalten Sie von den Mitarbeitern der Waffenbehörde.
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit - 6112 Waffenbehörde
Anschrift
Hamburger Straße 2
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1314
04531 160-1309
04531 160-1469
04531 160-1193
04531 160-1464
Internetadresse
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Hagenstraße
Bus: alle Innenstadtlinien
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Gebührenpflichtig: Nein

