Leistungen

Waffenherstellung gewerbsmäßig - Erlaubnis

Dies ist eine Leistung im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL).

Informationen:

Für die gewerbsmäßige oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebene Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
  • Im Falle handwerksmäßiger Betriebsweise erfüllen Sie die Voraussetzungen nach der Handwerksordnung.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Was sollte ich noch wissen? Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

Der Erlaubnisinhaber hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bei in die Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Neben dem bisherigen schriftlichen Antragsweg bieten wir Ihnen einen elektronischen Antragsservice an. Der Kreis Stormarn nutzt hierzu die Infrastruktur des Einheitlichen Ansprechpartners in Schleswig-Holstein. Sie können diesen Service nutzen, sobald Sie sich für den jeweiligen Service registriert haben.

Zum Antragsservice und zu weiteren Informationen des Einheitlichen Ansprechpartners gelangen Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass dieser Service kontinuierlich erweitert wird und im Jahre 2010 auch direkt über unsere Internetseite genutzt werden kann.

Angeboten von der Servicestelle

6112 Waffenbehörde
Gebäude: O , EG
Hamburger Straße 2 (Postanschrift Mommsenstraße 13) , 23843 Bad Oldesloe

Email:

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/waffenbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

alle Innenstadtlinien, Haltstelle Hagenstraße

Parkmöglichkeiten:

Kostenpflichtige Parkplätze vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Herr Hansen

Zuständigkeit

Waffenaufbewahrungskontrollen

Telefon

0 45 31 -  160  1469

Email

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr kleine Bornhorst

Zuständigkeit

Jagdangelegenheiten

Telefon

0 45 31 -  160  1309

Email

jagdbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bronny

Zuständigkeit

kleine Waffenscheine und Waffenaufbewahrung

Telefon

0 45 31 -  160  1469

Email

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Schultz

Zuständigkeit

Waffenangelegenheiten

Telefon

0 45 31 -  160  1314

Email

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Peters

Zuständigkeit

Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten

Telefon

0 45 31  -  160  1193

Email

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wagener

Zuständigkeit

Waffenangelegenheiten

Telefon

0 45 31  -  160  1464

Email

waffenbehoerde@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 61 - Öffentliche Sicherheit
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Torben Kusewehr

Telefon:

0 45 31 - 160 13 34

Fax:

0 45 31 - 160 15 70

Email:

t.kusewehr@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/index.html