Erdwärmesonden / Erdwärmekollektoren (Geothermie)

Informationen

Für den Bau von Erdwärmesonden ist ein Antrag auf Erlaubnis zur Gewinnung von Erdwärme bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.
Der Bau von flachgründigen Erdwärmekollektoren ist lediglich mit einer Frist von einem Monat anzeigepflichtig, wenn zu erwarten ist, dass Grundwasser erschlossen wird. Die untere Wasserbehörde kann daraufhin Auflagen zum Schutz des Grundwassers anordnen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Begriff:
Erdwärme / Geothermie

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Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Wasserwirtschaft

Anschrift

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

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Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

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