Leistungen

Erdwärmesonden / Erdwärmekollektoren (Geothermie)

Informationen:

Für den Bau von Erdwärmesonden ist ein Antrag auf Erlaubnis zur Gewinnung von Erdwärme bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.
Der Bau von flachgründigen Erdwärmekollektoren ist lediglich mit einer Frist von einem Monat anzeigepflichtig, wenn zu erwarten ist, dass Grundwasser erschlossen wird. Die untere Wasserbehörde kann daraufhin Auflagen zum Schutz des Grundwassers anordnen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Begriff:
Erdwärme / Geothermie

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Angeboten von

Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/index.html