Leistungen

Zulassung eines neuen Fahrzeuges mit deutscher Zulassungsbescheinigung auf eine minderjährige Person

Informationen:

Die Zulassung auf eine minderjährige Person kann nur erfolgen, wenn

  • eine Schwerbehinderung, die die Voraussetzungen des § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt, vorliegt (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt ist vorzulegen) oder
  • die minderjährige Person die erforderliche Fahrerlaubnis (ist vorzulegen) für das zu-lassungspflichtige Fahrzeug besitzt.

Liegt für ein Fahrzeug keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 2 vor, sondern nur die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die Original Rechnung oder der Original Kaufvertrag vorzulegen

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und EG Übereinstimmungsbescheinigung
  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde)
  • der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt oder
  • die Fahrerlaubnis (Führerschein)
  • Personalausweise oder Pässe in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten im Original oder als gut lesbare Kopie
  • Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Unterlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • ggf. Wunschkennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Angeboten von der Servicestelle

441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Telefon:

0 45 31 / 89 02 10

Fax:

0 45 31 / 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html

Öffnungszeiten:

Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html