Zulassung eines neuen Fahrzeuges mit deutscher Zulassungsbescheinigung auf eine minderjährige Person
Informationen:
Die Zulassung auf eine minderjährige Person kann nur erfolgen, wenn
eine Schwerbehinderung, die die Voraussetzungen des § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt, vorliegt (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt ist vorzulegen) oder
die minderjährige Person die erforderliche Fahrerlaubnis (ist vorzulegen) für das zu-lassungspflichtige Fahrzeug besitzt.
Liegt für ein Fahrzeug keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 2 vor, sondern nur die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die Original Rechnung oder der Original Kaufvertrag vorzulegen
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Zulassungsbescheinigung Teil II und EG Übereinstimmungsbescheinigung
Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde)
der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt oder
die Fahrerlaubnis (Führerschein)
Personalausweise oder Pässe in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten im Original oder als gut lesbare Kopie
Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Unterlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe