Leistungen

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • Gebühr: EUR 30.00 - 300.00
    Vorkasse: Nein

Anträge / Formulare

Zuständige Stellen in der Region

Zurzeit ist diese Leistung online keiner Servicestelle im Kreis Stormarn zugeordnet. Bitte rufen Sie uns an.