09.12.2015

Kreis Stormarn stellt Schulbegleitungen weiter sicher

Der Kreis Stormarn stellt bisher die Leistungen für Schulbegleitungen über die Jugendhilfe (SGB VIII) und Sozialhilfe (SGB XII) bis einschließlich zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2015/2016 sicher.

Zu den Leistungen gehören auch Aufgaben aus dem Kernbereich pädagogischer Arbeit, welche nach dem Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Schleswig nicht zu den Aufgaben der Jugend- und Sozialhilfe gehören, sondern der Schule im Sinne einer inklusiven Beschulung obliegen.

Nach einer Vereinbarung zwischen dem schleswig-holsteinischen Landkreistag (Kreise) und dem Städteverband (kreisfreie Städte) mit dem Ministerium für Schule und Bildung sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 19.06.2015 hat das Land zugesagt, mit der Einführung der Schulischen Assistenz an den Grundschulen die ihr im Kernbereich pädagogischer Arbeit obliegenden Aufgaben ab dem 01.08.2015 vollständig zu erfüllen.

Für den Übergangszeitraum, bis die Schulische Assistenz an den Grundschulen arbeitsfähig eingerichtet ist, hat der Kreis Stormarn weiterhin auch die Leistungen der Schulbegleitungen aus dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit übernommen.

Nach den vorliegenden Informationen wird bereits jetzt deutlich, dass die vom Land bewilligten Stellen für den Bereich der Schulischen Assistenz bei weitem nicht ausreichen werden, um den vorhandenen Unterstützungsbedarf im pädagogischen Kernbereich der Schule, welcher bisher vom Kreis Stormarn getragen wurde, vollständig zu decken.

Das Land kommt damit entgegen seiner Zusage, dass die Schulische Assistenz die Schulbegleitung im pädagogischen Kernbereich der Schule vollständig ersetzt, weiterhin nicht nach. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine ergänzende Leistung, welche allen Kindern im Grundschulbereich zugute kommen soll.

Um für die betroffenen Kinder die erforderliche Unterstützung rechtzeitig sicher zu stellen und die Unsicherheiten bei den Eltern, Schulen und Leistungserbringern zu beseitigen, wird der Kreis Stormarn unabhängig von der Schulischen Assistenz auch für das 2. Schulhalbjahr 2015/2016 die Leistungen der Schulbegleitung für den pädagogischen Kernbereich der Schule im Rahmen der Sozialhilfe analog des 1. Schulhalbjahres übergangsweise freiwillig weiter übernehmen.

Das Land ist aufgefordert, rechtzeitig zum Schuljahr 2016/2017 an den Grundschulen die inklusive Beschulung im Kernbereich der pädagogischen Arbeit vollständig sicher zu stellen und die ihr obliegenden Aufgaben zu übernehmen.