02.09.2020

Landesregierung verlängert und ergänzt die Corona-Bekämpfungsverordnung und die Corona-Quarantäneverordnung

Die Landesregierung hat die bestehenden Landesverordnungen bis zum 04. Oktober 2020 verlängert. Dabei wurden folgende Änderungen vorgenommen:

- Es werden Erleichterungen für die professionelle Ausübung von Tanz und Musikdarbietungen durch reduzierte Abstandsregeln erleichtert (§ 5 Abs. 2)

- für Theater, Konzerte und Kino werden die Möglichkeiten der Durchführung von Veranstaltungen erleichtert (§ 5 Abs. 5)

- im neu eingefügten § 6a wird die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Behörden konstituiert

- in Fahrgegeschäften zum Beipiel auf Jahrmarkten oder in Freizeitparks gilt die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung (§10 Abs. 4)

- beim Sport wird die Möglichkeit des Zuschauens für Aufsichtspersonen von Minderjährigen geschaffen (§ 11 Abs. 4)

- die Möglichkeiten der Durchführung von außerschulischen Bildungsangeboten in Kohorten ist erleichtert worden (§ 12a)

- bei den Reiseverkehren zu touristischen Zwecken sind Erleichterungen für den Aufenthalt in den Bussen normiert worden (§ 18)


In der Corona-Quarantäneverordnung wird zur Aufrechterhaltung der staatlichen Funktionen eine Ergänzung der von der Quarantänepflicht ausgenommenen Personen in § 2 vorgenommen.

Den genauen Wortlaut können Sie der Internetseite des Kreises Stormarn entnehmen.