Weiterbildung beim Kreis Stormarn

Brandschutzingenieurin / Brandschutzingenieur

Geht es um den Umgang mit Feuer, ist Vorsicht besser als Nachsicht. Denn wenn Menschen bei einem Brand zu Schaden kommen, liegt es häufig an vermeidbaren Mängeln, versperrten Rettungswegen oder der Behinderung von Löscharbeiten. Um die korrekten Schutzmaßnahmen kümmern sich Brandschutzingenieurinnen und Brandschutzingenieure. Sie überprüfen bauliche Bestandsanlagen, vertreten die Belange der freiwilligen Feuerwehren im Baugenehmigungsverfahren und überprüfen den Brandschutznachweis.

Ablauf der Zusatzausbildung

Die mindestens halbjährige Ausbildung findet bei externen Anbietern, bei der Landesfeuerwehrschule sowie durch Hospitationen bei der Berufsfeuerwehr und anderen Brandschutzstellen statt und kann berufsbegleitend absolviert werden.

Die Ausbildungsstufen finden wochenweise in Vollzeit statt. Nach erfolgreichem Abschluss ernennt Sie das Innenministerium (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein) zur Brandschutzingenieurin / zum Brandschutzingenieur. Schwerpunkte und Lerninhalte der Zusatzausbildung sind:

  • Einsatztaktik der Feuerwehr
  • vorbeugender Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz
  • Brandschutz in der Gebäudetechnik
  • rechtliche Grundlagen

Die Ausbildung wird jeweils individuell nach dem Stand der Vorbildung angepasst.

Aufgaben

Grundsätzlich überprüfen Brandschutzingenieurinnen/Brandschutzingenieure besondere Gebäude, die bspw. aufgrund hoher Personenkapazität bei einem Schadensbrand viele Menschenleben gefährden oder einen hohen Schaden für die Umwelt und Umgebung verursachen können. Der vorbeugende Brandschutz hat außerdem die Aufgabe, bei einem Schadensereignis durch bauliche Maßnahmen Gefahren für Menschen möglichst zu vermeiden, für Umwelt und Umgebung zu minimieren und für die Feuerwehren beherrschbar zu halten. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem:

  • Vertretung der Belange der Feuerwehren im Baugenehmigungsverfahren
  • Prüfen von Brandschutznachweisen
  • Prüfen des Brandschutzes von Bestandsgebäuden durch periodisch wiederkehrende Brandverhütungsschauen
  • Beratung von Bürgern bei brandschutztechnischen Fragen

Voraussetzungen

  • Fachhochschulstudium in Architektur, Bauingenieurwesen oder Brandschutz, ein vergleichbares Studium oder eine Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
  • Kenntnisse der brandschutztechnischen Planung und Ausführung oder Prüfung von Bauprodukten und Bauarten, im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie der einschlägigen baurechtlichen Vorschriften
  • nachgewiesene einschlägige Berufspraxis von drei Jahren
  • begünstigend ist eine bereits abgeschlossene Ausbildung als Fachplanerin/Fachplaner oder als Sachverständige/Sachverständiger im Bereich Brandschutz

Mehrwerte

Im Regelfall verhilft die Zusatzausbildung zu einer höheren Vergütung.